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Flughafen Köln/Bonn erhöht Gebühren für Nachtflüge

Airlines müssen am Köln Bonn Airport zukünftig deutlich mehr Gebühren bezahlen, wenn ihre Maschinen nachts starten oder landen. Das sieht die neue Gebührenordnung des Flughafens vor, die Anfang April 2015 in Kraft treten soll und beim NRW-Verkehrsministerium zur Genehmigung eingereicht worden ist. Nach der neuen Gebührenordnung steigt das vom Flugzeugtyp abhängige fixe Landeentgelt deutlich an, so dass insbesondere Passagier-Fluggesellschaften für Flüge zwischen 22 und 6 Uhr stärker zur Kasse gebeten werden. Gleichzeitig werden die Tagestarife gesenkt, um durch ein größeres Tag-Nacht-Gefälle stärkere finanzielle Anreize für die Verlagerung von Flugbewegungen aus der Nachtzeit in den Tag zu setzen.

Die neue Gebührenordnung sieht eine Erhöhung der fixen Landeentgelte für Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr vor. Davon sind Fracht-Fluggesellschaften nur marginal betroffen, in erster Linie müssen Passage-Airlines mehr zahlen. So verteuern sich beispielsweise nächtliche Starts oder Landungen mit den im Passagierverkehr besonders oft eingesetzten Flugzeugtypen A319 und Boeing 737-800 um gut 20 Prozent. In Köln/Bonn werden mehr als 60 Prozent aller Passagierflüge mit diesen beiden Flugzeugtypen durchgeführt. Das Fliegen am Tag wird dagegen etwas günstiger, was dazu führt, dass die Schere zwischen Tag und Nacht nochmals größer wird. So zahlt eine Fluggesellschaft für einen Start- und Landevorgang (Umlauf) mit einem A319 nachts 51% mehr als am Tag, bei der 737-800 sind es sogar 55 Prozent.

Bereits 2013 hat der Flughafen den Einsatz lauter Frachtmaschinen in der Nacht empfindlich verteuert – und die lärmabhängigen Entgelte in der Spitze um mehr als das Dreifache erhöht. So stieg der Lärmzuschlag für eine MD11 von 280 auf 925 Euro. Unter dem Strich ist dieses Flugzeug heute im Nachtbetrieb zweieinhalb Mal so teuer wie tagsüber. Seit dieser Entgelterhöhung können Airlines aber auch erheblich Geld sparen, wenn sie laute Flugzeuge durch bevorzugte leisere ersetzen – etwa eine MD11 durch eine B777. Der Flughafen Köln/Bonn gewährt dann im Laufe von drei Jahren bis zu knapp 1 Million Euro Gebührenrabatte, heißt es in einer Presseerklärung des Flughafens.

Die Gebühren für die Nutzung eines Flughafens setzen sich aus einer Vielzahl von Komponenten zusammen. Bei den Landeentgelten sind das Gewicht des Flugzeugs und die Lärm-Emissionen maßgeblich. Hinzu kommt ein auf Schadstoffe bezogener emissionsabhängiger Teil und bei Passagierflügen ein Passagierentgelt.

(red / Flughafen Köln-Bonn / Titelbild: Nächtliche Abfertigung einer Frachtmaschine, Symbolbild - Flughafen Köln/Bonn)