Österreich

BFS meldet Insolvenz an

Letzte Aktualisierung: 11. Mai 2010 / 18:27 Uhr

 

Schulbetrieb eingestellt
Verbindlichkeiten sollen bei rund 2,5 Mio. Euro liegen
Fortführung des Betriebes als ATPL NG Training GmbH geplant?

Das behördliche Verbot, mit dem der Salzburger Flugschule BFS die Schulung untersagt wird, ist nach wie vor in Kraft. Die Flugschule mit dem genauen Firmenwortlaut JAR Schulungs GmbH stellte den Schulbetrieb ein und hat mit 07. Mai 2010 Zahlungsunfähigkeit angemeldet.

Als Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Stephan Riel, Landstrasser Hauptstrasse 1/2, 1030 Wien, Tel.: 0043 1 7134433 bestellt.

Der ORF-Online zitierte Klaus Zuckerstätter vom Alpenländischen Kreditorenverband mit den Worten:

"Das ist eine eigenständige Firma, wo wieder 120 Flugschüler betroffen sind. Die Verbindlichkeiten betragen mehr als 2,5 Mio. Euro. Das Unternehmen ist in Salzburg, hat aber den juristischen Sitz nach Wien verlegt - aus mir nicht erfindlichen Gründen."

Wie Austrian Wings von BFS-Schülern erfuhr, habe das Unternehmen in einem Schreiben den Schülern mitgeteilt, dass die Austrocontrol „es nicht für nötig befunden“ habe, die „falschen Informationen“, auf Basis derer die Austrocontrol das Schulverbot erlassen habe, zu überprüfen.

Weiters bekräftigte BFS gegenüber ihren Schülern, die Auffassung, dass ihr die Behörde „aufgrund geltender Rechtssprechung keinesfalls vorab den Ausbildungsbetrieb“ hätte untersagen dürfen.

Den beiden Mitarbeitern, welche „die Sperre unseres Ausbildungsbetriebes zu verantworten“ haben, warf die BFS „Befangenheit“ vor.

Man habe deshalb die eigene Rechtsvertretung „mit der Einbringung einer Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen diese beiden Personen bei der Wiener Staatsanwaltschaft beauftragt.“

Zwar habe die Austrocontrol mittlerweile ein „ordentliches Ermittlungsverfahren“ eingeleitet, in welchem die BFS „die Möglichkeit habe die geforderten Informationen und Unterlagen vorzulegen“, doch die Sperre des Ausbildungsbetriebes sei nach wie vor aufrecht.

Man könne es sich „nicht leisten mehrere Monate zuzuwarten“, bis die Behörde ihre „lächerlichen Ermittlungen“ abgeschlossen habe.

Deshalb sei die BFS aufgrund „geltender GmbH-Gesetze“ gezwungen gewesen, das zuständige Handlungsgericht über „die Zahlungsunfähigkeit und somit die Einstellung des Betriebes in Kenntnis zu setzen“.

Ziel sei es dennoch, den Betrieb „weiterzuführen“. Es werde „in den nächsten Tagen ausgelotet“ werden, ob „die Weiterführung im derzeitigen Betrieb möglich“ , oder „ob eine andere Firmenkonstellation vorteilhafter“ sei.

Ob damit die bereits im Firmenbuch aufscheinende „ATPL NG Training GmbH“, als deren Geschäftsführer zumindest den Namen nach zu urteilen zwei (ehemalige?) BFS-Mitarbeiter aufscheinen, gemeint ist, ließ die Geschäftsführung der BFS in ihrem Schreiben offen.

Die Schüler könnten jedoch „versichert sein“, dass das gesamte BFS-Team „hart daran arbeitet“, damit der Ausbildungsbetrieb „in Kürze“ wieder aufgenommen werden könne.

Sowohl das Ausbildungscenter als auch der Briefingcontainer seine „bis auf Weiteres“ geschlossen.

Gleichzeitig wies BFS darauf hin, dass zahlreiche Schüler ihren Zahlungsverpflichtungen „nicht nachgekommen“ seien, und es in diversen Internetforen diverse „Schreiberlinge“ gegeben habe, die das Unternehmen schlecht gemacht hätten.

Man werde „alle zivilrechtlichen Möglichkeiten“ nutzen, um diesen Personen „das Handwerk zu legen“. Weiters seien auch „Strafanzeigen wegen Ruf- und Kreditschädigung“ denkbar.

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(red)