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Berufungsverfahren um Concorde-Absturz beginnt

Der Kompressor von Triebwerk Nummer 1 der abgestürzten Concorde - Foto: BEA

Im französischen Versaille beginnt am Donnerstag ein Berufungsverfahren, die Frage der Mitschuld am Absturz der Concorde mit 113 Todesopfern im Juli 2000 betreffend.

Die französischen Unfallermittler und das Gericht hatten ja die US-Fluglinie Continental für das Unglück verantwortlich gemacht, weil die Concorde auf der Piste über ein Metallteil, welches eine DC-10-30 von Continental zuvor verloren hatte, gerollt war. Infolge dessen wurden die Reifen des Überschalljets beschädigt, Gummiteile lösten sich und durchschlugen die Treibstofftanks, was zur Entzündung von auslaufendem Treibstoff geführt hatte.

Ein Continental-Mechaniker wurde in erster Instanz zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil das betreffende Bauteil nicht den Vorschriften entsprochen habe, die Airline selbst zu 200.000 Euro Geldstrafe und Schadenersatz.

Auch EADS, der Rechtsnachfolger des Concorde-Herstellers Aérospatiale, war dazu verurteilt worden, sich zu 30 Prozent an dem Schadenersatz für einige Nebenkläger zu beteiligen.

Im jetzt angestrebten Berufungsverfahren soll unter anderem die Frage der Mitschuld von zwei Continental-Mechanikern sowie zwei am Concorde-Entwicklungsprogramm beteiligter Ingenieure geprüft werden.

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Links:

Auto & Technikmuseum Sinsheim (Concorde & TU 144 ausgestellt)

Concorde SST

Tim van Beveren (Fachjournalist und Luftfahrtexperte)

(red)