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Vorauskasse: Klage gegen Air Berlin, Condor, TUIfly, Lufthansa und Germania

Im deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen hat die Verbraucherzentrale, das Pendant zum österreichischen Konsumentenschutz, fünf Fluggesellschaften, darunter Air Berlin, wegen "überhöhter Anzahlungsforderungen" verklagt.

Hintergrund der Klage ist die Praxis der betreffenden Fluglinien, die Bezahlung des vollständigen Flugpreises unmittelbar bei Buchungsabschluss zu verlangen. Sofern Buchungs- und Reisezeitraum aber länger als ein Monat auseinander liegen sei dies ein klarer Verstoß gegen das Prinzip "Ware gegen Geld", argumentieren die Konsumentenschützer.

Die Airlines sollten den vollen Flugpreis frühestens 30 Tage vor Beginn der Reise einfordern können.

"Der Fluggast verliert sonst das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will", kritisierte der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, die weithin üblichen Vertragsbestimmungen.

Auch bei Austrian Airlines, der österreichischen Lufthansa-Tochter, ist es im Regelfall erforderlich, den gesamten Flugpreis bei Buchung mittels Kreditkarte zu bezahlen.

(red Aig, CvD / Titelbild: Air Berlin Airbus A320, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew