Nach Analyse durch die beteiligte Flugsicherungsorganisation DFS und das BAF kann weiter festgestellt werden, dass es keine Abweichungen von den vorgegebenen, operativen Flugverfahren gegeben hat. Dies bestätigen auch die Auswertungen der aufgezeichneten Radardaten und des betreffenden Funkverkehrs. Auch die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) kommt nach Auswertung der vorliegenden Daten ebenfalls zu dem Ergebnis, dass es keine Abweichungen von vorgegebenen Verfahren gab.
Die geflogene Abflugroute des Airbus A380, der nicht über die Südumfliegung gestartet ist, wurde rund 15 Minuten vor dem Start von der Flugsicherung freigegeben. Es war keine Maßnahme, die wegen des Durchstartmanövers der Boeing 747-8 sofort von der Flugsicherung angewiesen wurde. Bei dem Ereignis vom 07.08.2013 ergibt sich damit kein Zusammenhang mit der Südumfliegung.
Von allen meldepflichtigen Ereignissen, die in den Jahren 2011 und 2012 an das BAF gemeldet wurden, ist nur der Vorfall vom 13.12.2011 in Verbindung mit der Südumfliegung und einem Fehlanflugverfahren zu betrachten.
Über das BAF
Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) ist die nationale Aufsichtsbehörde über zivile Flugsicherungsorganisationen in Deutschland. Sie ist dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstellt und hat ihren Sitz in Langen (Hessen). Grundlage der Aufsichtsfunktion sind Verordnungen der Europäischen Union zum Einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky).
(red / BAF / Titelbild: Boeing 747-400F beim Start, Symbolbild - Foto: PA / Austrian Wings Media Crew)