Fluggesellschaften müssen gegenüber dem BAZL den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen genügendfinanziert ist, um die korrekte Abwicklung des Flugbetriebs zu gewährleisten. Sie werden daher periodisch vom BAZL auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft.
Trotz intensiver Bemühungen kann SkyWork Airlines bis heute noch keinen Finanzierungsnachweis für den Winterflugplan 2017/18 vorlegen. Das BAZL hat daher die Betriebsbewilligung auf Ende Oktober befristet, um SkyWork Airlines zu ermöglichen, in dieser Frist denFinanzierungsnachweiszu erbringen, heißt es seitens der Fluggesellschaft.
(red / SkyWork)