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SykWork: Betriebsbewilligung nur noch befristet

Saab 2000 von SkyWork - Foto: Thomas Ranner

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL befristet der Schweizer Fluggesellschaft SkyWork Airlines AG aus wirtschaftlichen Gründen die Betriebsbewilligung, wie die Airline selbst in einer Aussendung bekannt gab.

Fluggesellschaften müssen gegenüber dem BAZL den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen genügendfinanziert ist, um die korrekte Abwicklung des Flugbetriebs zu gewährleisten. Sie werden daher periodisch vom BAZL auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit überprüft.

Trotz intensiver Bemühungen kann SkyWork Airlines bis heute noch keinen Finanzierungsnachweis für den Winterflugplan 2017/18 vorlegen. Das BAZL hat daher die Betriebsbewilligung auf Ende Oktober befristet, um SkyWork Airlines zu ermöglichen, in dieser Frist denFinanzierungsnachweiszu erbringen, heißt es seitens der Fluggesellschaft.

(red / SkyWork)