Österreich

Flugpolizei und ÖAMTC-Hubschrauber arbeiten bei nächtlicher Bergrettung zusammen

ÖAMTC-Notarzthubschrauber Christophorus, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Die Flugpolizei ermöglichte in der Nacht eine bisher einzigartige Rettung im Hagengebirge (Bundesland Salzburg). Mit einem Spezialscheinwerfer leuchtete ihr Team das Hochgebirge aus. So konnte der ÖAMTC-Notarzthubschrauber "Christophorus 6" eine kranke Bergsteigerin an Bord nehmen.

Vor einigen Tagen hatte eine 37-jährige Alpinistin am späten Nachmittag in einem der einsamsten Winkel Salzburgs einen Kreislaufkollaps erlitten. Sie war mit ihrem Begleiter bei der 2.100 Meter hoch gelegenen Eisgrabenscharte im Bereich der schroffen Teufelshörner unterwegs, wo im Bereich vom Blühnbachtal bei Werfen (Pongau) die Ausläufer des Hochkönig-Massivs und des Steinernen Meeres mit Hagengebirge und Berchtesgadener Alpen zusammen kommen. Ein Rettungseinsatz ohne Hubschrauber hätte vermutlich die ganze Nacht gedauert und die stark geschwächte Frau zusätzlich belastet.

Erfahrener Pilot steuerte den ÖAMTC-Hubschrauber
Der Rettungspilot Stefan Dürager, Captain des Notarzthubschraubers Christophorus 6, welcher auf dem Salzburg Airport stationiert ist, entschied sich deshalb  zu einem sehr späten Start. Zu diesem Zeitpunkt gab es eigentlich keine Bedingungen mehr für Sichtflüge. Stefan Dürager war früher auch in den USA und Kanada beruflich im Einsatz. Bei vielen Einsätzen der Bekämpfung von Waldbränden aus der Luft und Transportflügen in der Wildnis der Rocky Mountains sammelte er viele Erfahrungen mit schwierigen Flugbedingungen.

Schwieriger Rettungseinsatz mit einem Spezialscheinwerfer auf einem Polizei-Hubschrauber
Auf einem FLIR-Hubschrauber für Verbrecher- und sonstige Personensuche war ein spezieller Scheinwerfer montiert, mit dem z. B. ein Fußballfeld in der Nacht taghell beleuchtet werden kann. Captain Clemens Tschinkel, sein Co-Pilot Roland Haider und FLIR-Operator Gerald Priewasser flogen von Salzburg mit ihrem Eurocopter EC 135 voraus in das hintere Blühnbachtal – westlich des Werfener Ortsteiles Tenneck – und brachten das Fluggerät im Schwebeflug auf ca 3.000 Meter Seehöhe (ca. 9.000 Fuß) in Position, etwa 2,5 Kilometer in direkter Luftlinie vom Einsatzort entfernt und deutlich höher.  Der Co-Pilot schaltete hier den Spezialscheinwerfer ein und richtete ihn schräg nach vorne und unten in Richtung der beiden Bergsteiger auf dem Grat.

Flugpolizei-Hubschrauber EC 135 mit Spezialscheinwerfer, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Sehr wichtig: Der Pilot im ÖAMTC-Hubschrauber durfte nicht geblendet werden
Zur Absicherung des Geschehens verwendete die Crew des Polizei-Hubschraubers noch spezielle Nachtsichtgeräte. Mit einer speziellen HD-Videokamera bzw. Wärmebildkamera beobachtete der FLIR-Operator hinter den beiden Piloten die erkrankte Bergsteigerin und ihren Begleiter schon einige Minuten, wenig später und 300 bis 400 Höhenmeter tiefer flog der Salzburger ÖAMTC-Rettungspilot Stefan Dürager in den Lichtkegel der Polizei zur Eisgrabenscharte – rein nach Sichtflugregeln.

Eine volle Landung war auf der Bergklippe wegen der geringen Fläche nicht möglich, daher stützte Dürager den "Christophorus 6" auf einer Kufe auf dem Grat ab. ÖAMTC-Flugretter Christian Leitner und der Begleiter der erkrankten Frau in luftiger Höhe halfen beim Einsteigen. Der Rettungspilot zog die Alpinistin rasch vom Felskamm, stieg seitlich weg und flog mit der hell leuchtenden Polizeimaschine im Rücken zunächst zu einem Zwischenlandeplatz in Werfen hinunter, wo Notarzt Florian Mitter wartete. Der Rettungshubschrauber musste möglichst leicht sein. Danach wurde die Bergsteigerin ins Spital gebracht. Ihr bestens ausgerüsteter Begleiter biwakierte im Gebirge und kam am nächsten Tag sicher und aus eigener Kraft ins Tal.

Voraussetzung: Stabiles Wetter
Schon vorher wurden die Anflugrichtungen über Funk genau abgesprochen, damit Rettungshubschrauber keinen Rückenwind hatte. Die Piloten von Polizei und ÖAMTC betonen, dass solche Einsätze an stabile Wetterverhältnisse gebunden seien. Es darf in der Nacht keinen Nebel, nicht zu viele Wolken und keinen zu starken Föhn geben. In dieser Situation musste alles sehr schnell gehen, denn eine Föhnfront war schon vorher gesagt.

In Zukunft sollten diese Einsätze unter extremen Bedingungen eher eine Ausnahme sein. 

(red)