Österreich

LaudaMotion: Leiharbeitsverträge über irische Firma, noch weniger Gehalt

Das LaudaMotion Hauptbüro - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Arbeitsbedingungen für das Personal verschlechtern sich weiter, der Druck auf die Belegschaft wächst.

Der österreichische Ryanair-Ableger LaudaMotion nähert sich bei den Arbeitsbedingungen immer mehr an die seit Jahren heftig umstrittene Muttergesellschaft Ryanair an. Zuletzt sorgte das Unternehmen durch die Kündigung von Mitarbeitern im Hauptbüro in Wien Wien respektive einer Flugbegleiterin wegen 14 Krankenstandstagen für Aufregung.

Zwar verweigerten sowohl LaudaMotion Geschäftsführer Andreas Gruber als auch seine Pressesprecherin auf mehrrfache Anfrage die Auskunft darüber, ob es korrekt sei, dass neue Mitarbeiter - wie das Ryanair-Personal selbst über die irische Leiharbeitsfirma Crewlink angestellt werden, doch die Homepage des Unternehmens gibt darüber Auskunft. Wer sich bei LaudaMotion bewirbt, wird auf die Homepage von Crewlink weitergeleitet.

Neben einer deutlich schlechteren arbeitsrechtlichen Absicherung als Leiharbeiter sinkt damit auch das Nettogehalt der Flugbegleiter auf rund 960 Euro pro Monat.

"Der psychische Druck im Unternehmen ist enorm. Ich habe regelmäßig Weinkrämpfe und sehe mich schon nach einer Alternative um. Und Ich bin nicht die einzige Flugbegleiterin, die aus Angst um ihren Job sogar krank fliegen geht, obwohl das gesetzlich verboten ist."
Eine LaudaMotion-Mitarbeiteirn gegenüber Austrian Wings

Gleichzeitig erhalten die Mitarbeiter schon jetzt immer wieder Schreiben, durch die sie sich seitens des Unternehmens eingeschüchtert sehen. Darin wird sinngemäß eine Effizienzsteigerung verlangt und auf den drohenden Verlust von 50 Millionen Euro in diesem Jahr hingewiesen. Ähnliche Schreiben erhalten Mitarbeiter im Krankenstand.

Arbeiterkammer und Gewerkschaft liegen zahlreiche Anfragen und Beschwerden von LaudaMotion-Mitarbeitern vor. Derzeit werden die neuen Leiharbeitsverträge dahingehend geprüft, ob sie überhaupt mit österreichischem Recht vereinbar sind.

(red)