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Längere Nachtflugsperre am Flughafen Zürich

Ab Donnerstag, 29. Juli 2010, gilt am Flughafen Zürich eine Nachtruhe von 23:30 Uhr, inklusive einer halben Stunde für Verspätungsabbau, bis 06:00 Uhr. Die Flughafen Zürich AG hat diese längere Nachtflugsperre im vorläufigen Betriebsreglement beantragt.

Mit der Verlängerung der Nachtflugsperre will die Flughafen Zürich AG dem Ruhebedürfnis der Flughafenanwohner Rechnung tragen. Deshalb hat die Flughafenbetreiberin selbst eine Verlängerung im vorläufigen Betriebsreglement beantragt. Neu gilt, dass Flugzeuge bis spätestens um 23:30 Uhr starten oder landen müssen, was eine Stunde früher ist als bisher.

Zusammen mit der verlängerten Nachtruhe hat die Flughafen Zürich AG eine Flexibilisierung der Pistennutzung in den Tagesrandstunden beantragt. Im April 2010 erklärte das Bundesgericht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur verlängerten Nachtflugsperre für umsetzbar, vertagte jedoch den Entscheid zur flexiblen Pistennutzung. Damit fällt die Einführung der verlängerten Nachtflugsperre mitten in eine laufende Flugplanperiode im Sommerhochbetrieb ohne die Möglichkeit, Verspätungen vorzubeugen. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen wird die Flughafen Zürich AG deshalb Flüge in Ausnahmefällen auch nach 23:30 Uhr starten und landen lassen.

Flugbetrieb am 1. August 2010

Am Abend des Schweizer Nationalfeiertages wird ausnahmsweise ab 20:00 Uhr von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 gelandet. Die Starts erfolgen ab 21:00 Uhr ebenfalls Richtung Norden. Wie in den Vorjahren hat Deutschland einer entsprechenden Ausnahmeregelung zugestimmt. So wird sichergestellt, dass die traditionellen Feuerwerke und Höhenfeuer den Flugbetrieb nicht beeinträchtigen.

(Flughafen Zürich)