International

Flüssigkeitsverbot im Handgepäck teilweise gelockert

Änderungen nur für Transitpassagiere

Das im Jahr 2006 vorgeblich aus Gründen der Terrorbekämpfung eingeführte Verbot von Flüssigkeiten im Handgepäck wird mit 29. April EU-weit gelockert. Zumindest teilweise.

Vorerst dürfen Transitpassagiere, die aus Drittstaaten in die EU einreisen, wieder Flüssigkeiten mit an Bord nehmen, jedenfalls dann, wenn diese vor Reiseantritt in einem Duty Free Shop gekauft wurden und in einem entsprechend versiegelten Plastiksäckchen mit Beleg transportiert werden.

Bisher wurden diesen Reisenden ihre Flüssigkeiten nämlich bei Einreise in die EU wieder abgenommen und weggeworfen.

Für Passagiere, deren Start- und Zielflughafen innerhalb der EU liegt, ändert sich vorerst nichts. Für sie gilt weiterhin: die Behältnisse von Flüssigkeiten, Gels und Sprays dürfen maximal 100 Milliliter fassen und müssen in Plastikbeuteln mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Pro Person ist nur ein Beutel erlaubt.

Davon ausgenommen sind lediglich Babynahrung und Medikamente.

Damit die Lockerung - weshalb sie nur für Transitpassagiere gilt ist unklar - in Kraft treten kann, müssen die EU-Flughäfen über neue Scanner verfügen, die Wasser zuverlässig von Sprengstoff unterscheiden können.

Doch nach Austrian Wings vorliegenden Informationen, gaben derartige Geräte im Test häufig Falschmeldungen ab. Zudem verfügen noch gar nicht alle Transitflughäfen innerhalb der EU über diese neuen Scanner, wie Radio Wien heute berichtete.

Bis auf Weiteres gilt für Reisende innerhalb der EU also weiterhin, dass die Getränkeflasche lediglich hinter der Sicherheitskontrolle zu weit überteuerten Preisen im Automaten gekauft werden muss und teure Parfums sowie Handcremes aufgegeben müssen.

Im Jahr 2012 könnte das Flüssigkeitsverbot dann allerdings endgültig fallen (Austrian Wings berichtete).

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(red)