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Gutachter: Piloten nicht zwangsläufig mit 60 in Pension

Ein Gutachter des EuGH räumt jenen drei Lufthansa Piloten, die derzeit gegen ihren Zwangsruhestand mit 60 klagen, gute Chancen ein.

Nach Ansicht des Experten, verbiete es das Gleichbehandlungsgesetz, Berufspiloten automatisch mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Pension zu schicken.

Die zwangspensionierten Lufthanseaten vertreten die Auffassung, dass regelmäßige ärztliche Untersuchungen die Gefahr akuter Erkrankungen während des Fluges minimieren würden.

Zudem dürften die Piloten bei der Lufthansa CityLine bereits jetzt bis 65 Dienst versehen.

(red)