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EuGH kippt Zwangspensionierung von Piloten mit 60

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass Piloten nicht zwangsläufig mit 60 Jahren in Pension geschickt werden dürfen. Dies stelle eine Altersdiskriminierung dar. Damit gab das Gericht den Klägern, drei Lufthansa-Kapitänen, recht. Per Gesetz dürfen Berufspiloten nämlich bis zu ihrem 65. Geburtstag fliegen.

Demnach müsse die Lufthansa nun ihren Tarifvertrag entsprechend ändern.

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(red)