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München: Verwaltungsgericht empfiehlt vorläufigen Verzicht auf dritte Piste

Grafik: Flughafen München

Im Streit um die geplante dritte Piste am Flughafen München, empfiehlt der VGH der Flughafenbetreibergesellschaft einen "vorläufigen Verzicht" auf den Bau der neuen Start- und Landebahn.

Sollte der Airport zustimmen, würde das Gericht zwei von Startbahngegnern angestrengte Eilverfahren aussetzen, eine übliche Praxis des Senats bei solchen technischen Großverfahren.

Bis Anfang Februar hat der Flughafen nun Zeit, sich zum Vorschlag des Gerichts zu äußern.

(red)