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Sylt darf von Nichteuropäern und Schweizern nicht direkt angeflogen werden

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Sylt kann ab sofort von Nicht-Europäern und Schweizern nicht mehr angeflogen werden, teilt der Flughafen Sylt mit. Zur Begründung heißt es, dass Reisende aus nicht-europäischen Ländern und der Schweiz der Zollkontrolle unterliegen und daher als Flugpassagiere sogenannte Zollflugplätze nutzen müssen, wie das Tourismus Service von Sylt nun mitteilte.

Der Sylter Flughafen aber ist – wie die meisten Regionalflughäfen – aus zollrechtlicher Sicht ein sog. besonderer Landeplatz. Der hat zwar auch eine Zollkontrolle, aber nur für den exklusiven nicht-gewerblichen Flugverkehr, nicht für Linienflugpassagiere. "Es ist nicht einzusehen, dass private Fluggäste z.B. aus der Schweiz auf Sylt für den Zoll kein Problem sind, Linienpassagiere aber von den gleichen Zollbeamten nicht abgefertigt werden. Das ist diskriminierend", ärgert sich der Geschäftsführer des Flughafens Sylt, Peter Douven. Weiter führt der Geschäftsführer aus: "Statt Linienpassagiere genauso wie private Fluggäste und damit wie bisher zu behandeln, sollen nun kostentreibende und die Verwaltung aufblähende sog. Einzelbefreiungen für jede Linienmaschine beantragt werden, natürlich gebührenpflichtig".

Gemäß der überschlägigen Berechnung des Flughafens Sylt würde dies zusätzlich jährlich rund 40.000 Euro kosten. Ein aus Sicht des Flughafens und der Fluggesellschaften nicht zu akzeptierender Betrag. "Damit wird der Inlandsluftverkehr nach Luftverkehrssteuern und Emissionshandel weiter belastet und werden Regionalflughäfen im Wettbewerb benachteiligt", kritisiert Manfred Dambach, Vorsitzender des Verbandes der Regionalflughäfen (IDRF). "Die Insel Sylt verliert wichtige Auslandsgäste und es erfolgt eine Verkehrssteuerung weg aus den Randlagen hin zu den großen internationalen Flughäfen. Das ist nicht zu akzeptieren und wirtschaftlich schädlich“ ergänzt der Geschäftsführer der IDRF, Thomas Mayer.

(red CvD, NE / Tourismus Service der Insel Sylt)