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Mützen-Tragepflicht für Lufthansa-Piloten

Das Landgericht Köln hat am Montag entschieden, dass die männlichen Piloten der AUA-Konzernmutter Lufthansa auf dem Flughafen weiterhin ihre Uniformmützen tragen müssen. Pilotinnen hingegen ist es freigestellt, ob sie die Kopfbedeckung tragen wollen oder nicht.

Damit hob das Landgericht eine gegenteilig lautende Entscheidung des Arbeitsgerichtes aus erster Instanz auf. Dieses hatte nämlich entschieden, dass die Mützen-Tragepflicht für Piloten eine Benachteiligung von Männern darstelle, nachdem ein Pilot gegen die Mützenpflicht geklagt hatte.

(red)