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Verlorenes Gepäck: Entschädigung pro Person

In einem Grundsatzurteil hat der EuGh in Luxemburg jetzt festgestellt, dass Fluglinien bis zu 1.100 Euro Entschädigung für verlorenes Gepäck zahlen müssen, und zwar pro Person, nicht nur pro Koffer.

So habe laut dem jüngsten Urteil auch dann jeder betroffene Reisende Anspruch auf Entschädigung, wenn sich mehrere Personen einen Koffer teilen, wie dies beispielsweise bei Familien häufig der Fall ist.

Dem Urteil vorausgegangen war die Klage einer vierköpfigen Familie gegen die spanische Fluggesellschaft Iberia, die auf dem Flug von Barcelona nach Paris das Gepäck der Kläger verloren hatte.

(red)