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DFS registrierte 80 Luftraumverstöße

Mehr als achtzig unerlaubte Einflüge in die Lufträume C und D, sowohl im An- und Abflugbereich großer deutscher Verkehrsflughäfen als auch oberhalb Flugfläche 100 zählte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH allein in den ersten neun Monaten diesen Jahres. Hinzu kommen weitere Verstöße wie zum Beispiel unerlaubte Einflüge in Flugbeschränkungsgebiete. Abgesehen von den empfindlich hohen Bußgeldern, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) verhängt, warnt die DFS vor den Gefahren, die ein zu dichtes Heranfliegen an die Luftraumgrenzen verursacht.

Die Luftraumkategorien C und D wurden etabliert, um IFR Verkehr vor unbekanntem VFR Verkehr zu schützen und somit Zusammenstöße und gefährliche Annäherungen (Aircraft Proximities) zu vermeiden.

Die Luftraumstruktur an den großen Verkehrsflughäfen Deutschlands weist treppenförmig angeordnete, vertikal unterschiedliche Untergrenzen auf. Der Allgemeinen Luftfahrt wird dadurch die Möglichkeit gegeben, die freigabepflichtigen Lufträume zu meiden. Untersuchungen der DFS zeigen jedoch, dass viele VFR-Piloten diese Möglichkeit quasi bis „auf den letzten Fuß“ ausreizen und diese Lufträume so knapp wie möglich unterfliegen. Hierbei ist die Gefahr jedoch groß, dass das Luftfahrzeug aufgrund geänderter Wind- oder Thermikverhältnisse in einen langsamen und zunächst unbemerkten Steigflug übergeht und unbeabsichtigt in einen freigabepflichtigen Luftraum einfliegt. Auch ist es vorgekommen, dass Piloten durch Navigation oder Sprechfunk abgelenkt waren und dabei eine leichte Höhenänderung nicht bemerkt haben.

Wird der DFS ein ungenehmigter Einflug bekannt – oft geschieht dies durch den TCAS-Report eines Verkehrsflugzeugpiloten – muss die DFS eine Verstoßmeldung an das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) senden. Einen Ermessensspielraum hat die DFS dabei nicht. Unerlaubte Einflüge werden als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet, die durchaus im drei- bis vierstelligen Bereich liegen können.

Abgesehen von den finanziellen Folgen geht eine weitere ernste Gefahr von den Wirbelschleppen der Verkehrsflugzeuge aus. IFR-Flüge werden oft nur 500 Fuß oberhalb des Luftraums E und damit recht dicht über dem Kleinflugzeug geführt. Für tiefer fliegende Kleinflugzeuge besteht dadurch eine nicht zu unterschätzende Gefahr. Die Wirbelschleppen sinken nämlich nicht nur ab, sondern bewegen sich je nach Windverhältnissen auch zur Seite und können noch minutenlang vorhanden sein, auch wenn das Verkehrsflugzeug nicht mehr zu sehen ist.

Daher empfiehlt die DFS den VFR-Piloten, die sich im Luftraum E aufhalten, in jedem Fall den IFR-Verkehr zu beachten und diesem rechtzeitig und großräumig auszuweichen. Hilfreich ist dabei auch der von der DFS angebotene Fluginformationsdienst.

(red / DFS / Titelbild: Fluglotsen bei der Arbeit, Symbolbild - Foto: Austro Control)