Österreich

Exekution gegen Fluglinie

Für das Recht von drei Kärntner Flugpassagieren hat jetzt die Arbeiterkammer erfolgreich gekämpft. Weil die italienische Airline, die namentlich gegenüber den Medien nicht genannt wurde, eine den Passagieren wegen einer sechsstündigen Verspätung zustehende Entschädigung nicht zahlen wollte, ließ die Arbeiterkammer den Gerichtsvollzieher ins Flugzeug marschieren.

Die Airline hatte sich beharrlich geweigert, die Entschädigung in Höhe von 250 Euro an die Betroffenen auszuzahlen und auch auf die Schreiben der Arbeiterkammer nicht mehr reagiert, erklärte AK-Konsumentenschützer Mario Drussnitzer. Deshalb habe man den Fall einem Anwalt übergeben, der über das Bezirksgericht Schwechat schließlich einen Exekutionstitel erwirkt habe.

Als eine Maschine der Airline nun erneut auf dem Flughafen Wien Schwechat landete, durfte sie erst wieder abheben, nachdem der Exekutor die 750 Euro erhalten hatte.

(red / Titelbild: Symbolbild Verkehrsflugzeug, Foto: Austrian Wings Media Crew)