International

Urteil: Lufthansa darf Weitergabe von Meilen einschränken

Laut einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes (Az.: X ZR 79/13) darf die Lufthansa die Weitergabe von Bonuspunkten im Rahmen des Vielfliegerprogramms Miles and More verbieten. Damit bestätigte das Gericht den Standpunkt der Lufthansa.

Die Airline war von einem Passagier verklagt worden, der Miles and More Bonusmeilen für Flüge zwischen Frankfurt, Los Angeles und New York im Wert von 3.000 Euro verwendete, als er die Reise für eine andere Person buchte. Daraufhin entzog ihm die Lufthansa den Vielfliegerstatus, was der Kunde nicht hinnehmen wollte und deshalb den Weg zu Gericht beschritt. Außerdem klagte er dagegen, dass die erflogenen Meilen nach drei Jahren verfallen.

Doch das Gericht gab vollinhaltlich dem Standpunkt des Kranichs recht. Der Anbieter eines solchen Programmes könne selbst über "Art und Umfang der Leistung" bestimmen.

(red / Titelbild: Symbolbild Lufthansa - Foto: Austrian Wings Media Crew)