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Verstieß Norwegian gegen Minimum-Crew-Bestimmung?

Für Aufregung innerhalb der Airline-Branche sorgt derzeit ein Vorfall auf einem Norwegian-Flug von New York nach Stockholm. Es steht der Verdacht im Raum, dass auf dem Flug die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesatzung unterschritten wurde, nachdem sich vier der neun Flugbegleiter wegen Sicherheitsbedenken geweigert hatten, den Flug durchzuführen. Der Kapitän startete trotzdem, an Bord befanden sich 196 Passagiere.

Laut schwedischen Medienberichten tobte zum Zeitpunkt des fraglichen Fluges ein heftiger Schneesturm über New York, weshalb vier der neun Flugbegleiter Sicherheitsbedenken äußerten. Die meisten anderen Airlines hätten ihre Flüge von New York zu diesem Zeitpunkt bereits gestrichen gehabt. Es kam daraufhin zu einer Diskussion mit dem Flugkapitän, welcher sich entschied, den Flug trotzdem durchzuführen. Die vier besorgten Cabin Crew Member verließen das Flugzeug.

Zurück blieben die drei Piloten, fünf Flugbegleiter sowie 196 Passagiere. Weil Norwegian ihre Boeing 787 Dreamliner mit 291 Sitzplätzen ausgestattet hat, ist es nach internationalen Bestimmungen (ein Flugbegleiter pro 50 angefangene Sitzplätze, unabhängig davon ob diese belegt sind oder nicht) erforderlich, dass mindestens sechs Flugbegleiter an Bord sind, die so genannte Minimum Crew, und zwar grundsätzlich ungeachtet dessen, wie viele Passagiere auf einem Flug gebucht sind. Aufgrund dieser Regelung steht der Verdacht im Raum, dass die Durchführung des Fluges mit nur fünf Flugbegleitern ein Gesetzesverstoß war.

Dies wird von Norwegian allerdings dementiert - so sagte der Flugbetriebsleiter Tomas Hesthammer laut skandinavischen Medienberichten, dass für die 196 Passagiere fünf Flugbegleiter als gesetzliche Mindestcrew ausreichend gewesen seien und damit den Vorschriften entsprochen worden sei.

Grundsätzlich ist es allerdings möglich, dass Flüge auch mit einer so genannten Reduced Minimum Cabin Crew durchgeführt werden, allerdings ist dies an ganz spezifische engmaschige Voraussetzungen gebunden.

Die norwegischen Behörden wurden über den Vorfall unterrichtet und haben eine Untersuchung eingeleitet - sie werden schlussendlich auch entscheiden, ob die Vorgehensweise des Kapitäns, den Flug mit reduzierter Besatzung durchzuführen rechtskonform war. Die vier Flugbegleiter, die den Flug aus Sorge um ihre und die Sicherheit der Reisenden nicht angetreten haben, wurden für ihr Verhalten suspendiert. Denn laut Flugbetriebsleiter Tomas Hesthammer hätten sie den Befehlen, des Kapitäns Folge leisten müssen.

Gerade diese Aussage löst in Fachkreisen bei vielen Experten Entsetzen aus: "Bei einer Fluglinie, die ein derartiges Verständnis von CRM hat, möchte ich keinesfalls arbeiten", meinte etwa ein langjähriger Flugbegleiter gegenüber unserer Redaktion. Ähnlich äußerten sich auch einige Piloten.

(red NE, CvD, UB, ZH / Titelbild: Norwegian Air Shuttle Boeing 787-8 Dreamliner, Symbolbild - Foto: Austrian Wings Media Crew)