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Condor leistete erst nach Klage Ausgleichszahlung

Weil der deutsche Ferienflieger Condor einem Passagier die ihm zustehende Entschädigung von 400 Euro für eine Verspätung nicht zahlen wollte, klagte die Arbeiterkammer Oberösterreich - und bekam vor Gericht recht.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung wären den von der Verspätung betroffenen Passagieren 400 Euro Ausgleichszahlung zugestanden. Die Airline verweigerte die Zahlung jedoch mit der Begründung, dass sich die Verspätung aufgrund technischer Probleme ergeben hatte und sie deshalb von der Leistungspflicht befreit sei.

Das Gericht folgte allerdings der Argumentation der Arbeiterkammer, dass ein technischer Defekt nur dann leistungsbefreiend wirke, wenn er "als außergewöhnlicher Umstand zu werten" sei.

Allerdings liegt es an der Fluglinie, zu beweisen, dass trotz Setzen "aller zumutbaren Maßnahmen" es nicht möglich war, eine Verspätung abzuwenden.

(red / Titelbild: Symbolbild Condor - Foto: Austrian Wings Media Crew)