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Lotsen haften nicht für Streik

Die Gewerkschaft der Flugsicherung, kurz GdF, muss für die von ihr organisierten Streiks keinen Schadensersatz leisten. Das stellte das Bundesgericht in Erfurt jetzt amtlich fest.

Hintergrund des Prozesses war eine Klage von fünf Airlines, die von der GdF für die durch Streiks in den vergangenen Jahren entstandenen Flugausfälle mehr als 3 Millionen Euro Kompensation eingefordert hatten.

Eine Verurteilung wäre für die Gewerkschaft existenzbedrohend gewesen.

(red / Titelbild: Symbolbild Flugsicherung - Foto: Austrian Wings Media Crew)