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Lufthansa geht auf Flugbegleiter zu

Lufthansa hat der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) einen weitreichenden Verfahrensvorschlag zur Lösung des Tarifkonfliktes vorgelegt. Damit unterstreicht das Unternehmen erneut seine Bereitschaft, gemeinsam mit der Gewerkschaft zu einer Lösung zu kommen. Die zentralen Tarifverträge zur Alters- und Übergangsversorgung sowie der Vergütung sollen sofort abgeschlossen werden. „Wir wollen den Mitarbeitern bei diesen für sie so wichtigen Themen sofort Sicherheit und Klarheit geben“, betont Dr. Bettina Volkens, Vorstand Personal und Recht der Deutschen Lufthansa AG. „Eine Lösung für weitere Tarifthemen kann nur gemeinsam am Verhandlungstisch erreicht werden“, so Volkens weiter.

Vergütungstarifvertrag Lufthansa hat die vorgeschlagene Laufzeit des Vergütungstarifvertrages gegenüber dem Angebot vom 19.10.2015 verkürzt. Der Vergütungstarifvertrag hätte dann eine Laufzeit bis zum 31.07.2016. Das Angebot sieht ferner eine Einmalzahlung von 2200 Euro vor. 1200 Euro werden mit der Vergütungsabrechnung im Januar 2016 ausgezahlt, über die Verwendung der restlichen 1000 Euro wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Ab 2016 bietet Lufthansa eine Erhöhung der Tabelleneckwerte um 1,0 Prozent an. Alters- und Übergangsversorgung (AV/ÜV) Die Alters- und Übergangsversorgung sollen von einem Defined Benefit auf ein Defined Contribution System umgestellt werden. Lufthansa hat angeboten, dass Kabinenmitarbeiter weiter ab Alter 55 aus dem Flugdienst ausscheiden können. Ab dem Alter von 56 Jahren können Mitarbeiter gemäß diesem Angebot in der Übergangsversorgung das heutige Versorgungsniveau erreichen, wenn eine Rendite von 5,5 Prozent erzielt wird. Mitarbeiter, die länger fliegen, sollen in Zukunft ihre betriebliche Altersversorgung durch die nicht in Anspruch genommene Übergangsversorgung deutlich erhöhen können. Für Kabinenmitarbeiter, die ab Abschluss des Tarifvertrages eingestellt werden, gewährt Lufthansa eine arbeitgeberfinanzierte Übergangsversorgung. Vor Ablauf von 10 Jahren würden die Tarifpartner entscheiden, ob die Dotierung weiterhin in gleicher Höhe gewährt wird oder eine Absenkung erfolgt. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Kosten für die Übergangsversorgung im Vergleich zur Fortführung des Status Quo nicht wie geplant gesenkt werden können. Dies bedeutet eine erneute Verbesserung des bisherigen Angebots. Weitere Agenda-Themen Schlichtungsfähige Themen werden wie in der Agenda Kabine vorgesehen, in eine Schlichtung überführt. Dies umfasst den Vergütungstarifvertrag ab 01.08.2016, offene Manteltarifvertragsthemen, die nicht vom bisherigen Vertrag umfasst sind sowie den Tarifvertrag Personalvertretung. Gespräche zu weiteren Themen Die Gespräche zu weiteren, nicht schlichtungsfähigen Themen sollen parallel fortgesetzt werden.
„Wir prüfen nun, ob wir einseitig für alle schlichtungsfähigen Tarifthemen aus der Agenda Kabine die Schlichtung anrufen“, sagt Volkens. In der Agenda Kabine hatten beide Tarifpartner vereinbart, dass die Verhandlungen zu diesen Themen nur mit einer Einigung oder einer Schlichtung beendet werden können – mit Ausnahme der Tarifverträge zur Alters- und Übergangsversorgung, für die die Schlichtung im Juni bereits ergebnislos beendet wurde. „Wir haben für die Versorgungstarifverträge ein Angebot vorgelegt, das für die Mitarbeiter erhebliche Chancen bietet und das mit Abstand zu den besten unserer Branche zählt. Daher ist die Ankündigung der UFO, demnächst zu Streiks aufzurufen, nicht nachvollziehbar“, betont Volkens.

(red / Lufthansa / Titelbild: Symbolbild LUfthansa - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew)