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Dortmund: Aufsichtsrat stellt Weichen für die Zukunft

Im Juni 2015 beschloss der Aufsichtsrat des Flughafens das Konzept „Unternehmensentwicklung 2020“. Damit verbunden war der Auftrag an die Geschäftsführung, den aktuellen Ausbaustand der Start- und Landebahn zu bewerten. In seiner Sondersitzung nahm der Aufsichtsrat nun den Bericht der Geschäftsführung und eingeladener Sachverständiger entgegen. Die Berichterstattung erstreckte sich auf sicherheitsrelevante, technische, logistische, ökologische (insbesondere lärmbezogene) und finanzielle Kriterien.

Detailliert wurden die Anforderungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA), die Entwicklung des Streckennetzes der Fluggesellschaften, die Verfügbarkeit der Landestrecke und die Voraussetzungen für den Einsatz neuer Flugzeugmuster (A 321 neo) den tatsächlichen Gegebenheiten am Flughafen gegenüber gestellt. „Die Ergebnisse weisen den Weg zu notwendigen Maßnahmen, deren Umsetzung die infrastrukturelle Leistungsfähigkeit gewährleistet und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Flughafens sichert“, so Geschäftsführer Udo Mager in der Zusammenfassung der Handlungsoptionen. Die Maßnahmen beziehen sich auf die gesamte Bandbreite der Flughafeninfrastruktur und erstrecken sich von der Oberflächenbeschaffenheit der Start- und Landebahn über Vorfeldmarkierungen bis zu den Instrumentenlandesystemen.

„Wir gehen davon aus, spätestens ab Ende 2018 eine gerichtlich bestätigte Verlängerung der Betriebszeiten nutzen zu können. Das ergänzende Verfahren zur Beseitigung der im OVG-Urteil vom 03.12.2015 festgestellten Mängel wurde bereits auf den Weg gebracht. In der Zwischenzeit schaffen wir die Voraussetzungen für die EASA-Zertifizierung, die alle Flughäfen in Europa bis Ende 2017 erlangen müssen und setzen Maßnahmen innerhalb der bestehenden Ratsbeschlüsse und Betriebsgenehmigung um“, so Mager weiter. Dem Aufsichtsrat wird die Geschäftsführung ab Juni 2016 konkret ausgearbeitete Vorschläge unterbreiten.

„Für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zum Aus-bau der Start- und Landebahn ist die Zeit dagegen noch nicht reif. Zuerst sind die Betriebszeiten abschließend und rechtssicher zu gestalten. Daneben ist die EASA-Zertifizierung zu erarbeiten und parallel wird die Infrastruktur ertüchtigt. Diese Abläufe entsprechen im Übrigen dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund aus November 2010, wonach vor einer Betriebszeitenerweiterung kein Entscheidungsbedarf für den Ausbau der Start- und Landebahn besteht“, erläutert Mager die weiteren Verfahrensabläufe.

Der Aufsichtsrat begrüßte in seiner Sitzung die Vorhaben zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Flughafen Dortmund GmbH und schloss sich den Gestaltungsabsichten für die Verfahrensabläufe an.

(red / Flughafen Dortmund / Titelbild: Symbolbild Flugverkehr - Foto: Austrian Wings Media Crew)