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VC: EasyJet soll Personalvertretung ePG anerkennen

Vor einem holländischen Gericht hat EasyJet erfolgreich durchsetzen können, dass alle nationalen Ableger EasyJets Teil eines Unternehmens sind und aus diesem Grund im Ausland stationierte Piloten als Streikbrecher in Amsterdam eingesetzt werden dürfen. Dies steht im Gegensatz zur der seit einem Jahrzehnt andauernden Weigerung des Unternehmens, die ePG (EasyJet Pilots Group) als legitime übernationale Vertretung der Piloten zu akzeptieren.
Die Pilotenverbände, die sich in der ePG zusammengeschlossen haben, sind über das von EasyJet im Zuge der Arbeitskampfmaßnahmen der in Amsterdam stationierten Piloten gezeigte Verhalten enttäuscht. Es ist inakzeptabel, mit einem Versetzungsstopp und der Infragestellung des Standorts Amsterdam auf einen Arbeitskampf zu reagieren. Hierdurch eskaliert der aktuelle Konflikt weiter und es ist eine unverhältnismäßige Reaktion zu den legitimen Bestrebungen des niederländischen Pilotenverbands VNV Verbesserungen im Bereich der Bezahlung bei Krankheit, der Betriebsrente und der Arbeitszeit zu erreichen.

Leider scheint diese Art der Reaktion zum Standardverhalten des Managements gegenüber der Piloten zu werden und bedeutet einen erneuten Tiefpunkt im Verhältnis der Piloten zu ihrem Arbeitgeber. Auch die Verhandlungen anderer Gewerkschaften im EasyJet-Netzwerk treten entweder auf der Stelle oder machen kaum Fortschritte.
Die ePG teilt die Besorgnis bezüglich der Arbeitsbelastung der Piloten, insbesondere da diese zusammen mit dem großen Zeitdruck im täglichen Einsatz und der fehlenden Dienstplanstabilität zu einer gefährlichen Übermüdung („Fatigue“) führen kann.

In dem offiziellen Untersuchungsbericht zum Germanwings-Unfall werden viele Problemfelder im Luftverkehr angesprochen, darunter auch der Umgang mit den Arbeitnehmern in den Fluggesellschaften, die besonderen Belastungen denen Berufsanfänger in Bezug auf Schulden, Einkommen und Arbeitsplatzsicherheit ausgesetzt sind, sowie der Druck auf alle Piloten ihre medizinische Tauglichkeit, ihre Lizenzen und damit die Grundlage für ihre Tätigkeit aufrechtzuerhalten.

All diese Faktoren, zusammen mit den zuletzt eingeführten EASA Flugdienstzeitregelungen (durch die sich die Zahl der Stunden an denen ein Pilot täglich fliegen darf erhöht wurden), setzten die gesamte Pilotenschaft unter Druck.
Die ePG kommt zu dem Schluss, dass zur Sicherstellung des höchstmöglichen Levels an Sicherheit die aktuelle Praxis der Dienstpläne mit langen Einsatzdauern und unzureichenden Erholungspausen beendet werden muss. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie eine vernünftige Betriebsrente müssen ebenso zu einem Element aller Arbeitsverträge in der EasyJet werden – unabhängig vom Land in dem ein Pilot stationiert ist. Da alle Mitarbeiter bei EasyJet nach diesem Urteil offenbar im gleichen Unternehmen tätig sind, darf diese Forderung von EasyJet auch nicht in Frage gestellt werden!

Die Piloten der EasyJet sind in der ePG vereint, jedoch weigert sich das Management weiterhin beharrlich, diese Organisation anzuerkennen und verhindert damit eine Lösung der gegenwärtigen Herausforderungen.

ECA: European Cockpit Association
ePG: Zusammenschluss der EasyJet Pilotengewerkschaften BALPA. SNPL, VNV, VC, ANPAC, ESPA, SPAC, SEPLA im Rahmen der ECA.

(red / Vereinigung Cockpit / Titelbild: Symbolbild Piloten bei der Arbeit im Cockpit - Foto: Austrian Wings Media Crew)