Österreich

Reisemängel: Was tun, wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird?

Anflug auf Rhodos, eine beliebte Feriendestination der Österreicher; für den Fall, dass der Urlaub verpatzt ist, sollte man einige Dinge beachten, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Christoph Prinzinger, Geschäftsführer Urlaubshamster: „Wir raten Urlaubern, Mängel zu dokumentieren und sich sofort nach Rückkehr an den Reiseveranstalter zu wenden"

Eine Baustelle im Hotel, der versprochene Pool entpuppt sich als Fata Morgana und der Blick aus dem Hotelzimmer geht nicht aufs Meer, sondern in den Hinterhof. Was tun in so einem Fall?

"Grundsätzlich ist es so, dass Prospektwahrheit gilt. Alles, was im Reiseprospekt beschrieben oder mit Fotos abgebildet ist, gilt als zugesagte Eigenschaft der Reise. Der Reiseveranstalter muss für diese versprochenen Leistungen geradestehen", sagt Christoph Prinzinger, Geschäftsführer des Online-Reisebüros urlaubshamster.at

Werden die Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht, spricht man von einem Mangel – die Kunden haben also ein Recht auf Gewährleistung und nach Rückkehr Anspruch auf Preisminderung. 

"Um diese zu erlangen, sollte man schon am Urlaubsort mit der Dokumentation beginnen bzw. versuchen, direkt vor Ort Verbesserungen wie etwa die Verlegung in ein anderes Zimmer zu verlangen", rät Prinzinger. 

Eine grobe Orientierungshilfe bietet die sogenannte Frankfurter Tabelle, die Mangel für Mangel sowie die dazugehörige Reisepreisminderung in Prozent auflistet. 

Prinzinger: "Wir raten Urlaubern, gleich nach der Rückkehr einen eingeschriebenen Brief, der die Mängel kurz darstellt zusammen mit einer finanziellen Forderung, die sich an der Frankfurter Tabelle orientiert, an den Reiseveranstalter zu schicken. Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von zwei Jahren ab Rückkehr aus dem Urlaub geltend gemacht werden."

(red / Urlaubshamster via APA-OTS)