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Stuttgart: Kerosinpipeline zum Flughafen wird vorerst nicht gebaut

Symbolbild Betankung - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Versorgungssicherheit mit LKW-Transporten garantiert.

Der Flughafen Stuttgart wird die geplante Kerosinpipeline bis auf Weiteres nicht weiterverfolgen. Sollten sich wichtige Rahmenbedingungen ändern, soll das Projekt neu geprüft werden, erstmals spätestens nach Ablauf von fünf Jahren. Das hat der Aufsichtsrat der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) in seiner Sitzung am 9. April 2019 beschlossen. „Wir sind nach wie vor überzeugt, dass das Projekt sinnvoll und wünschenswert ist", sagt Walter Schoefer, Sprecher der Geschäftsführung der FSG. „Gefahrguttransporte kämen weg von der Straße und pro Jahr könnten rund 750 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden." Für die Genehmigung des Bauvorhabens muss die FSG so genannte Durchleitungsrechte in allen Grundstücken entlang der geplanten Trasse sichern, sowohl von privaten Besitzern als auch von Gemeinden. Viele Grundstückseigentümerwaren hierzu bereit, andere allerdings nicht. Die FSG prüfte daher alternative Streckenverläufe, aber auch hier gelang die vertragliche Sicherung von Leitungsrechten nicht vollständig.

„Das bedauern wir sehr", so Walter Schoefer. Die FSG hatte zum Start des Raumordnungsverfahrens im Januar 2015 zwei Trassenkorridore für die Pipeline zur Diskussion gestellt. Die Untersuchungen der zuständigen Behörden ergaben, dass die Variante ab Oberboihingen bei Wendlingen entlang der Autobahn A 8 unter Berücksichtigung von Flächenverbrauch, Umweltaspekten sowie aus technischen Gründen am besten geeignet wäre. Die FSG wollte das Flughafen-Tanklager an die durch Baden-Württemberg führende CEPS-Treibstoffleitung Kehl-Tübingen-Aalen (Central European Pipeline Systems, so genannte NATO-Pipeline) anschließen.

Die Versorgungssicherheit des Landesairports mit Kerosin bleibt auch ohne Pipelineanbindung gewährleistet. Das Kerosinlager am Flughafen wird nun weiter mit Tanklastzügen beliefert, derzeit mit rund 7.500 Fahrten pro Jahr.

(red / STR)