International

Erfolg des VKI gegen irreführende Angaben von Travelgenio

Symbolbild Flugverkehr - Foto: Lukas Egger

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die in Spanien ansässige und auch in Österreich tätige Flug- und Hotelbuchungsplattform Travelgenio SL. Gegenstand der rechtlichen Auseinandersetzung war das „Flexible Ticket". Dieses kann für 99 Euro bei Flugbuchungen zusätzlich erworben werden und verspricht die Möglichkeit, auch nach der Buchung Flugzeiten flexibel ändern zu können. Beworben wurde dieses Ticket u.a. damit, dass mit dessen Erwerb „ALLE Arten von Änderungen inkludiert" seien. Tatsächlich aber sind zahlreiche Einschränkungen vorgesehen: Insbesondere können Flüge nur 48 Stunden vor Antritt des Hinfluges umgebucht werden. Bei einem bereits konsumierten Hinflug ist eine Umbuchung des Rückfluges daher nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund kritisierte der VKI die Leistungsbeschreibung dieses „Flexiblen Tickets" als irreführend. Das Handelsgericht (HG) Wien gab dem VKI Recht und verurteilte Travelgenio wegen irreführender Geschäftspraktiken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„ALLE Arten von Änderungen inkludiert", insbesondere „HINFLUG, RÜCKFLUG, HIN- UND RÜCKFLUG; KEINE Tarif-Einschränkungen; KEINE Bearbeitungsgebühr", so lauteten die vollmundigen Versprechen, die das „Flexible Ticket" beschrieben. Worauf das Unternehmen aber nicht ausreichend hinwies: Flüge können nur 48 Stunden vor Antritt des Hinfluges umgebucht werden. Damit ist bei einem zum Teil bereits verwendeten Ticket eine Umbuchung (z.B. des Rückfluges) nicht mehr möglich. Das war auch der Anlassfall für die Klage des VKI: Eine Konsumentin wollte nach Absolvierung eines Praktikums in Bangkok ihr Rückflugticket mithilfe des „Flexiblen Tickets" umbuchen – vergeblich. Dies wurde ihr mit Hinweis auf den bereits konsumierten Hinflug verwehrt.

Dazu kommt ein weiteres Ärgernis: Erwerben Kunden beim Buchungsvorgang zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung, wird diese durch eine Verwendung des „Flexiblen Tickets" annulliert. Dem Kunden ist dann ein Rücktritt, etwa im Falle einer Erkrankung, nicht mehr möglich. Das ist nach Ansicht des Gerichts sachlich nicht gerechtfertigt und gröblich benachteiligend.

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein solches Ticket kaufen, erwarten zu Recht eine große Flexibilität. Umso mehr, da der stolze Preis von 99 Euro und die Leistungsbeschreibung entsprechende Erwartungs-haltungen schüren", betont Dr. Barbara Bauer, zuständige Juristin im VKI. „Es freut uns, dass dieses Verfahren zugunsten der Konsumenten entschieden wurde und wir werden auch künftig derartige Praktiken von Unternehmen im Blick haben und gegebenenfalls mit rechtlichen Schritten dagegen vorgehen."

(red / VKI)