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Zürich: Außerordentlicher Flugbetrieb am 1. August 2019

Foto: Austrian Wings Media Crew

Am Abend des Schweizer Nationalfeiertags wird ausnahmsweise von Norden her auf den Pisten 14 oder 16 gelandet, teilte der Flughafen mit.

Wie in jedem Jahr werden auch am diesjährigen 1. August die abendlichen Beschränkungen für An- und Abflüge durch den deutschen Luftraum aufgehoben. Gemäß Deutscher Verordnung müsste ab 21:00 Uhr von Osten her auf der Piste 28 gelandet werden. Nach Rücksprache mit den zuständigen deutschen Stellen wird am Abend des Schweizer Nationalfeiertages auf diese Regelung verzichtet. Landungen erfolgen somit ab 21:00 Uhr bis zum Ende des Flugbetriebs von Norden her auf den Pisten 14 oder 16. Gestartet wird bis 22:00 Uhr nach Westen und Süden, ab 22:00 Uhr nach Norden. Kurzfristige Abweichungen sind wetterbedingt oder im Falle eines Feuerwerkverbots jederzeit möglich.

Die Flughafen Zürich AG betreibt den Flughafen Zürich als gemischtwirtschaftliches börsennotiertes Unternehmen mit einer Konzession des Bundes. Im Jahr 2018 erwirtschaftete die Gesellschaft mit über 1'700 Mitarbeitenden einen Umsatz von CHF 1’152.9 Mio. und einen Gewinn von CHF 237.8 Mio. 33.3 Prozent des Aktienpakets gehören dem Kanton und 5 Prozent der Stadt Zürich.

Der Flughafen Zürich ist das Tor der Schweiz zur Welt. Über 31 Millionen Menschen sind im Jahr 2018 hier abgeflogen, angekommen oder umgestiegen und machen so die wichtigste Verkehrsdrehscheibe auch zum bedeutendsten Begegnungszentrum der Region. Rund 280 Unternehmen beschäftigen knapp 27.000 Menschen am Wirtschaftsmotor Flughafen Zürich.

(red / ZRH)