
Ex-AUA Betriebsratschef Alf Junghans muss knapp 200.000 Euro zurückzahlen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte fest, dass das Gehalt von Alf Junghans viel zu hoch war. Einen Teil muss er deshalb nun zurückzahlen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte fest, dass das Gehalt von Alf Junghans viel zu hoch war. Einen Teil muss er deshalb nun zurückzahlen.
Heute haben bei der AUA Vorgespräche über eine Reduzierung der Personalkosten begonnen. Unternehmen und Betriebsrat erörterten Teilzeit- und…
(apa/ots) Wien (GPA-djp) - Der Betriebsratsvorsitzende der kaufmännisch-technischen Angestellten der Austrian Airlines, Alfred Junghans wendet sich in…