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Air Berlin hebt Luftverkehrssteuer ein

Air Berlin Boeing 737 in Wien - Foto: P. Radosta / Austrian Wings

Bei Scheitern der Gesetzesvorlage räumt die Fluggesellschaft Rückzahlungsanspruch ein

Air Berlin wird im Laufe der Woche die Luftverkehrssteuer erheben. Die von der Bundesregierung am 1. September 2010 beschlossene Luftverkehrssteuer für Buchungen ab 1. September 2010 für Abflüge ab 1. Januar 2011 beträgt je nach Länge des Fluges 8, 25 oder 45 Euro. Seit Samstag vergangener Woche ist in globalen Linienflug-Reservierungssystemen wie beispielsweise dem Buchungssystem Amadeus die Luftverkehrssteuer auch für Air Berlin Flüge eingerichtet worden, obwohl die Fluggesellschaft dazu keine Initiative ergriffen hatte.

Sollte die Gesetzesvorlage zur Luftverkehrssteuer im parlamentarischen Entscheidungsverfahren scheitern, wird airberlin die Luftverkehrssteuer erstatten. airberlin wird sich weiterhin gegen die für das Unternehmen einseitigen Belastungen zur Wehr setzen. Die Steuer ist nicht nur ein Konjunkturprogramm für ausländische Airlines, sie wirkt auch im Inland massiv wettbewerbsverzerrend, da sie nicht nach Preis- und Buchungsklasse differenziert erhoben wird. Auch Fracht- und Umsteigeflüge sind von der Steuer ausgenommen. Deswegen belastet die Steuer überproportional die Unternehmen, die weniger Fracht und Umsteiger und mehr Passagiere auf Direktflügen befördern.

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(red)