Sollte die Gesetzesvorlage zur Luftverkehrssteuer im parlamentarischen Entscheidungsverfahren scheitern, wird airberlin die Luftverkehrssteuer erstatten. airberlin wird sich weiterhin gegen die für das Unternehmen einseitigen Belastungen zur Wehr setzen. Die Steuer ist nicht nur ein Konjunkturprogramm für ausländische Airlines, sie wirkt auch im Inland massiv wettbewerbsverzerrend, da sie nicht nach Preis- und Buchungsklasse differenziert erhoben wird. Auch Fracht- und Umsteigeflüge sind von der Steuer ausgenommen. Deswegen belastet die Steuer überproportional die Unternehmen, die weniger Fracht und Umsteiger und mehr Passagiere auf Direktflügen befördern.
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(red)