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EGNOS darf in Deutschland für Luftverkehr genutzt werden

Ab dem 15. Dezember 2011 können an 38 Flughäfen in Deutschland Flugzeuge Anflugverfahren mit Vertikalführung auch mit Hilfe von EGNOS (European Geostationary Navigation Overlay Service) fliegen. Dies wurde möglich, weil das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) die Nutzung von EGNOS in Deutschland erlaubt. Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH hat am 9. Dezember 2011 eine Vereinbarung mit der ESSP SAS, dem Betreiber von EGNOS mit Sitz in Toulouse, unterzeichnet. Die ESSP hatte den Start des EGNOS Safety of Life Service schon am 2. März 2011 offiziell deklariert.

Bisher wurden in Europa 6 Flugplätze mit EGNOS Verfahren ausgestattet, drei in Frankreich (Pau, Clermont-Ferrand, Le Bourget), zwei in der Schweiz (St. Gallen-Altenrhein, Les Eplatures) und einer auf der Insel Alderney im Ärmelkanal.

EGNOS hat den Vorteil, dass keine Navigationsinfrastruktur am Flughafen benötigt wird und bietet damit eine kostengünstige Möglichkeit für kleinere Flughäfen, Anflugverfahren mit Vertikalführung bis zu einem Minimum von 250 ft einzurichten.

Die oben genannten Flugplätze sind nun mit dem Lateral NAV/Vertical NAV-Minimum anfliegbar, die Entwicklung von Verfahren mit dem sogenannten Localizer performance with vertical guidance – Minimum ist für 2012 geplant.

(red / DFS)