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Fluglotsen haften nicht für Folgen des Streiks von 2009

Wie das Arbeitsgericht Frankfurt nun entschieden hat, haftet die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) nicht für Folgen eines Streiks der Fluglotsen am Stuttgarter Flughafen im April 2009.

Vier Airlines hatten eine Klage auf Schadensersatz in Höhe von 32.500 eingebracht, was vom zuständigen Arbeitsgericht am Dienstag abgewiesen wurde.

Innerhalb von sechs Stunden fielen damals 31 Flüge aus. Zuvor hatten auch bereits die Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg Frankfurt die Arbeitskampfmaßnahmen der Fluglotsen als rechtens eingestuft.

Das Gericht billigte der Gewerkschaft ein verhältnismäßig weites Betätigungsfeld zu.

(red)