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Flughafen München - staatliche Kredite waren "marktüblich"

Am Mittwoch stelle die EU-Kommission in Brüssel fest, dass die staatlichen Kredite, die der Flughafen München für den Aufbau und den Betrieb des Terminals 2 erhalten hatte, nicht rechtswidrig sind.

Als Begründung für ihren Entscheid führten die Wettbewerbshüter an, dass die Kredite unter "marktüblichen Bedingungen" vergeben worden sein.

Die Prüfung war eingeleitet worden, nachdem der irische Billigflieger Ryanair eine Beschwerde gegen die seiner Meinung nach wettbewerbsverzerrende Kreditvergabe eingebracht hatte.

(red)