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Neuordnung des Luftraumes über Dortmund

Der Innenbereich der TMZ-Zone (in 2.500 Fuß Höhe) über Dortmund ist seitdem in den sogenannten Luftraum D umgewandelt. Bisher bestand hier lediglich Transponder-Pflicht, um auch Sportflieger auf dem Radar sichtbar zu machen. Ab sofort benötigen alle Piloten in diesem Bereich dann eine vorherige Einflug-Freigabe der Flugsicherung, heißt es in einer Presseerklärung des Flughafens.

„Nachdem sich im vergangenen Sommer ein Segelflugzeug und ein Airbus der Wizz Air nahe gekommen sind, haben wir Handlungsbedarf erkannt. Die Neuordnung des Luftraums ist das Ergebnis der vom Flughafen initiierten Gespräche zwischen Flugsicherung und Airline. Die Flugsicherheit wurde nun erhöht und das Risiko vergleichbarer Vorfälle minimiert“, begrüßte Mager die Maßnahme. Der Luftraum über dem Dortmunder Flughafen wird durch die The Tower Company GmbH (TTC) überwacht. Die TTC ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Flugsicherung (DFS).

(red / Flughafen Dortmund / Titelbild: Symbolbild Verkehrsluftfahrt - Foto: Austrian Wings Media Crew)