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Gericht: Lufthansa diskriminiert weibliche Pilotenbewerber

Dass weibliche Bewerber für den Pilotenberuf bei Lufthansa eine Mindestgröße von 165 Zentimetern haben, stellt eine Diskriminierung dar. Das urteilte jetzt das Landesarbeitsgericht in Köln und wies damit die Argumentation des Kranichs zurück, dass diese Größe erforderlich sei, um im Cockpit arbeiten zu können, zumal etwa SWISS und KLM auch Piloten mit weniger als 165 Zentimetern Körpergröße beschäftigen.

Geklagt hatte eine Bewerberin, die aufgrund ihrer Körpergröße von 161,5 Zentimetern abgelehnt worden war. Obwohl das Gericht die Diskriminierung bestätigte, sprach es der Klägerin keine finanzielle Entschädigung zu, da ihr kein Schaden entstanden sei. Die Frau hatte 135.000 Euro Entschädigung verlangt.

Jetzt will die Lufthansa ihre Einstellungsvoraussetzungen für Piloten nochmals überdenken. "Wir sehen eine mittelbare Diskriminierung. Man kann sagen, dass fast 40 Prozent der Frauen ausgeschlossen werden", erklärte Lufthansa-Sprecher Michael Lamberty.

(red / Titelbild: Boeing 737 von Lufthansa in Frankfurt am Main, Symbolbild - Foto: Christian Zeilinger / Austrian Wings Media Crew)