Österreich

Altenrhein führt emissionsabhängige Landegebühren ein

Der auf Schweizer Hoheitsgebiet gelegene "Vorarlberger" Flughafen Altenrhein führt ab 01. Oktober 2016 auf freiwilliger Basis emissionsabhängige Landegebühren ein und erfüllt damit eine vorgeschlagene Maßnahme aus dem Rahmen Umweltverträglichkeits Bericht UVB, wie es in einer Presseerklärung der Peoples Group heißt.

In der Schweiz erheben die konzessionierten Flughäfen Zürich, Genf, Bern und Lugano basierend auf schweizerischen und europäischen Richtlinien emissionsabhängige Landegebühren. Als nicht konzessionierter Flughafen ist Altenrhein aufgrund der gesetzlichen Grundlagen nicht verpflichtet, emissionsabhängige Landegebühren zu erheben, schließt sich aber dieser aus Sicht der Betreiber sinnvollen Maßnahme freiwillig an. Der im Jahre 2014 genehmigte Rahmen Umweltverträglichkeitsbericht UVB sieht die Einführung von emissionsabhängigen Landegebühren auch für den Flughafen Altenrhein vor.

Mit der Einführung von Emissionsgebühren wird primär ein Lenkungsziel verfolgt: Die spezifischen Emissionen aus dem Luftverkehr zu senken, das heisst die Verwendung der bestmöglichen Technologie durch finanzielle Anreize zu fördern und zu beschleunigen. Dazu Daniel Steffen, CEO der People’s Air Group: „Massnahmen, welche Anreize zur Verbesserung von Emissionen schaffen, unterstützen wir auch in Altenrhein. Deshalb führen wir die emissionsabhängige Landegebühr auch ohne gesetzlichen Zwang ein, und setzen damit gleichzeitig eine vorgeschlagene Maßnahme aus dem Rahmen UVB um. Wir nehmen damit unsere Verantwortung als Luftfahrtinfrastruktur gegenüber der Umwelt ernst.“

In Zusammenarbeit mit Spezialisten hat der Flughafen die notwendigen Grundlagen erarbeitet und übernimmt den Gebührenansatz des Flughafens Bern von CHF 3.30 pro Emissionswert (Zürich CHF 2.50, Genf CHF 1.40, Lugano CHF 3.40). Das aktuelle europäische Berechnungs- und Gebührenmodell berücksichtigt in erster Linie die absolute Menge der Stickoxid-Emissionen der Flugzeugtriebwerke. Die Berechnung der Emissionswerte erfolgt nach vorgegebenen Berechnungsmodellen, abhängig vom Triebwerktyp. So berechnet sich für die modernen General Electric Triebwerke des Embraer 170 der People’s Viennaline 2,2 Emissionswerte pro Triebwerk, mal CHF 3.30 x 2 Triebwerke, ergibt eine emissionsabhängige Landegebühr von CHF 14.50 pro Landung in Altenrhein.

Die Gebühr wird am Flughafen Altenrhein per 01. Oktober 2016 eingeführt und zusammen mit den angepassten Flughafenlandegebühren Einnahmen neutral verrechnet.

(red / Peoples / Titelbild: Embraer E170 von Peoples Viennaline - Foto: Austrian Wings Media Crew)