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Ausweis vergessen oder abgelaufen? Hilfe durch die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen

Der Flughafen Frankfurt, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Die Koffer sind gepackt, die Tickets liegen bereit und die Vorfreude auf den Urlaub ist riesengroß. Erst am Flughafen stellt man voller Schreck fest, dass der Ausweis nicht mehr gültig ist oder der Reisepass zu Hause vergessen wurde. Trotz des Missgeschicks muss die Reise jedoch nicht unbedingt ausfallen. Auf Deutschlands Luftfahrtdrehkreuz Frankfurt kümmert sich die Bundespolizei regelmäßig um Passagiere mit fehlerhaften Dokumenten.

Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen kann deutschen Passagieren in vielen Fällen einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Dieser wird von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und darüber hinaus von Albanien, Algerien, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen und San Marino für die Einreise zu touristischen Zwecken anerkannt. In Verbindung mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen deutschen Reisepass akzeptieren auch Kanada, Südkorea, Malediven, Montenegro, Nigeria, Schweiz, Serbien, Sri Lanka und Tunesien den Reiseausweis als Passersatz. Voraussetzung für die Ausstellung von Ersatzpapieren ist die Vorlage eines anderweitigen offiziellen Identitätsnachweises, wie zum Beispiel ein abgelaufener Reisepass, ein Personalausweis oder eine Geburtsurkunde. "Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein für die Ausstellung, die Kosten für den Reiseausweis als Passersatz belaufen sich auf 8 Euro", informieren die Behördenvertreter.

Auch Reisenden anderer Nationalitäten kann geholfen werden: EU-Bürger, Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie deren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörige, die in einem EU-Land leben und arbeiten dürfen, können gegen eine Gebühr von 25 Euro einen Notreiseausweis beantragen. Dies gilt auch für Drittstaatsangehörige, die zum Daueraufenthalt in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, des EWR sowie in der Schweiz berechtigt sind.

In bestimmten Ländern ist die Einreise zu touristischen Zwecken auch mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem bis zu einem Jahr abgelaufenen Reisepass möglich. Eine detaillierte Auflistung dieser Länder finden Sie hier.

Grundsätzlich können verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen nur durch die diplomatischen Vertretungen des jeweiligen Ziellandes in Deutschland erteilt werden. Wir empfehlen daher allen Reisenden, sich bereits in der Planungsphase mit den Einreisebestimmungen vertraut zu machen, sowie Pass und Visa auf Gültigkeit zu überprüfen. Eine Übersicht über alle Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen, finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei.

Die Bundespolizei befindet sich im Terminal 1, Abflug A, sowie in den Wachen im Transitbereich.

(red / FRA)