Österreich

Polizei kontrolliert ab sofort Gesichtsverhüllungsverbot auf österreichischen Flughäfen

Polizeipräsenz auf dem Flughafen Wien, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Seit Mitternacht ist in Österreich ein Gesetz in Kraft, welches das Verhüllen des Gesichts verbietet.

Konkret besagt das Gesetz, das in Österreich weder Burka noch Nikab oder Bushiya - islamische Gesichtsverschleierungen - getragen werden dürfen. Ebenso ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit mit Clown-, Krampus- sowie Atemschutzmasken zu zeigen, es sei denn, der Träger kann nachweisen, dass dies aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Ausnahmen gibt es auch für Brauchtumsveranstaltungen, etwa Perchtenläufe.

Das Innenministerium hat bereits angekündigt, schwerpunktmäßig auf sämtlichen Flughäfen entsprechende Kontrollen durchzuführen, aus denen Flüge aus islamischen Ländern eintreffen. Neben muslimischen Frauen dürften insbesondere auch Reisende aus dem asiatischen Raum von dem neuen Gesetz betroffen sein, da sie - vor allem Japaner - häufig einen medizinischen Mundschutz tragen, um sich vor Ansteckungen mit grippalen Infekten zu schützen.

Bereits bei der Einreise werden Personen, die ihr Gesicht verhüllt haben, aufgefordert, das entsprechende Kleidungsstück abzulegen. Kommen sie der Aufforderung umgehend nach, ist eine Verwarnung möglich, bei Zuwiderhandlung werden 150 Euro fällig. Als ultima ratio droht Verweigerern die Festnahme und zwangsweise Abnahme des betreffenden Kleidungsstücks durch Beamte der Exekutive.

Während das neue Gesetz neben islamischen Verbänden vor allem von Tourismusvertretern kritisiert wird, ist etwa die islamische Frauenrechtlerin Zana Ramadani eine vehemente Befürworterin: "Österreich hat mit diesem Gesetz den richtigen Weg eingeschlagen."

Die Exekutive hat jedenfalls angekündigt, "mit Augenmaß" und "sensibel" vorgehen zu wollen.

(red)