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Fraport siegt vor Gericht

Der Flughafen Frankfurt, Symbolbild - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Bauantragsgenehmigung zum ersten Bauabschnitt von Terminal 3 ist rechtmäßig - keine Hürden mehr für Genehmigung des Bauantrags von Pier G.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat nun die Klage des Kreises Groß-Gerau gegen den Bau des Terminals 3 abgewiesen. Geklagt hatte der Kreis gegen die Stadt Frankfurt als Bauaufsichtsbehörde und den bereits im August 2014 genehmigten Bauantrag für den ersten Bauabschnitt von Terminal 3. Inhalt der Klage waren Zweifel an der gesicherten Erschließung und der bereits höchstrichterlich bestätigten Rechtmäßigkeit der planfestgestellten Ausbaumaßnahme von Terminal 3.

„Das heutige Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung zu Terminal 3 als Bestandteil des planfestgestellten Ausbaus des Frankfurter Flughafens. Mit der Abweisung der Klage sehen wir keinen Grund mehr, dass Flugsteig G als zweiter Bauabschnitt von Terminal 3 nicht gebaut werden kann“, sagt ein Sprecher der Fraport AG.

Am ersten Bauabschnitt von Terminal 3 wird bereits seit Oktober 2015 gebaut. Derzeit erfolgt auf der etwa 90.000 Quadratmeter großen Grundfläche des neuen Terminalhauptgebäudes der Tiefbau. 2019 folgt der Hochbau. Der erste Bauabschnitt von Terminal 3 bietet mit den Flugsteigen H und J Kapazität für 14 Millionen Passagiere. Geplante Inbetriebnahme ist 2023. Terminal 3 wird dann auch über ein neues Passagier-Transport-System an die Bestandsterminals im Norden des Frankfurter Flughafens angebunden. Pkw-Fahrer erreichen Terminal 3 direkt über die erweiterte Anschlussstelle Zeppelinheim der Autobahn A 5. Parken können sie auf einem der etwa 8.500 Parkplätze im nahe gelegenen Parkhaus.

(red / Fraport)