Österreich

Arbeiterkammer erkämpfte 600 Euro Entschädigung für Reisende

Symbolbild Flugverkehr - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Flug und Gepäck mit enormer Verspätung angekommen.

Frau P. buchte bei einem Reiseveranstalter eine Rundreise in Nepal für Mitte bis Ende April 2017. Sie freute sich schon sehr auf die Reise. Doch die Reise startete bereits mit einer Portion Ärger. In Wien verspätete sich der Abflug um rund eineinhalb Stunden, dadurch versäumte sie in Berlin ihren Anschlussflug nach Abu Dhabi. Sie konnte erst am nächsten Tag weiterfliegen und landete mit einer enormen Verspätung von 24 Stunden in Nepal. Zu allem Übel war das Gepäck nicht mit an Bord. Sie musste am zweiten und dritten Reisetag auf eigene Kosten eine Fahrt zum Flughafen organisieren, um endlich zu ihrem Reisegepäck zu kommen. Die Verspätungen hatten zur Folge, dass sie das Reiseprogramm in Katmandu verpasste. Ein Highlight, nämlich die Besichtigung der Pashupatinath – eine der zentralen Tempelstätten des Hinduismus – ist für sie gänzlich entfallen.

Zu Hause angekommen, wandte sich Frau P. an den Reiseveranstalter und forderte eine Entschädigung ein – ihre Schreiben blieben unbeantwortet. Sie machte ihre Ansprüche gemäß Fluggastrechte-Verordnung auch gegenüber der Fluglinie geltend und erhielt eine Zusage über die Entschädigungszahlung von 600 Euro. Doch dann die nächste Pleite – aufgrund der Insolvenz der Fluglinie schaute Frau P. letztlich durch die Finger.

Im heurigen Oktober suchte Frau P. Hilfe bei der AK. Die AK intervenierte beim Reiseveranstalter und fordert eine angemessene Reisepreisminderung. Der Reiseveranstalter reagierte aufgrund des AK Schreibens schnell. Die AK holte für Frau P. insgesamt 600 Euro heraus.

(red / AK)