Österreich

Arbeiterkammer prüft Abmahnung von LaudaMotion

Foto: Austrian Wings Media Crew

Wegen hoher Check-In-Gebühren.

Wer beim von Verspätungen und Flugausfällen gebeutelten Billigflieger LaudaMotion nicht selbst online eincheckt, erlebt mitunter eine böse Überraschung. Denn - so die Arbeiterkammer - Passagiere, die erst am Flughafen am Schalter einchecken, werden pro Strecke mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Vor allem in der letzten Zeit hätten sich daher bei Konsumentenschützern die Beschwerden über den österreichischen Ryanair-Ableger gehäuft.

"Das Erheben der Gebühren ist rechtlich zulässig", so Daniela Gabler von der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Salzburg. "Die Informationen zu den Gebühren findet sich im Kleingedruckten der Beförderungsbedingungen, das wird aber von vielen Passagieren überlesen."

Die Konsumentenschützerin empfiehlt Reisenden daher, ihren Boardingpass daheim auszudrucken und zum Flughafen mitzunehmen oder ihn auf das Handy zu laden. "Mobile Bordkarten werden zwar auf den meisten, nicht aber auf allen Flughäfen akzeptiert." Doch gerade vor Rückflügen von Feriendestinationen stehe Reisenden oft kein Drucker für die Bordkarten zur Verfügung.

"Wir würden uns darum einen gesonderten Hinweis der Airline wünschen und wollen gegen das Verstecken der Gebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen", erklärt Gabler. "Die Arbeiterkammer prüft auch, ob diese Check-in-Praxis nicht doch unrechtmäßig ist und hat Laudamotion um eine Stellungnahme ersucht." Die AGB der LaudaMotion allerdings verweisen auf Ryaniar mit Firmensitz in Irland.

Gegenüber der Austria Presseagentur erklärte eine Sprecherin von LaudaMotion: "Unsere Kunden werden bei der Buchung auf die Gebühr hingewiesen."

(red)