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ÖVP-Schmidt: EU-Passagierrechte müssen einfacher durchsetzbar werden

Symbolbild Passagiere - Foto: Martin Dichler

EU-Parlamentsausschuss kritisiert Probleme bei Rechtsdurchsetzung von Entschädigungen und Hilfe bei Flugausfällen und Bahnverspätungen.

Die Verkehrssprecherin der ÖVP im EU-Parlament, Claudia Schmidt, warnt davor, dass die EU-Passagierrechte, die Reisenden ein Recht auf Entschädigung und Hilfe geben, "nur totes Recht auf dem Papier bleiben, aber nicht durchgesetzt werden. Die Informationspflichten der Beförderungsunternehmen müssen verschärft werden", so die EU-Abgeordnete gestern Abend nach der Sitzung des Haushaltskontrollausschusses des EU-Parlaments.

Der Ausschuss kritisierte die mangelnde Durchsetzung des Rechts der Passagiere auf Entschädigung und Hilfe bei Stornierungen und Verspätungen. "Das größte Problem ist die Tatsache, dass die meisten Reisenden überhaupt nicht wissen, welche Rechte sie haben. Die Transportunternehmen tun nicht genug, um zu informieren. Die Passagiere wissen nicht, ob ein Gutschein für eine Flasche Wasser während einer mehrstündigen Verspätung angemessen ist. Sie wissen nicht, welcher Geldbetrag ihnen als Entschädigung zusteht und wie sie diesen einfordern können", kritisierte Schmidt.

Die ÖVP-Politikerin will die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen. "Plakate am Flughafen allein reichen nicht. Es sollte bei jedem verkauften Ticket die Info zu den Passagierrechten dabei sein. Die Formulare, um Entschädigung zu beantragen, müssen auf den Einstiegsseiten der Homepages aller Transportunternehmer deutlich sichtbar verlinkt werden", forderte die Europaabgeordnete.

Schmidt kritisiert auch, dass die aktuelle Regelung in manchen Bereichen "zu unklar und zu kompliziert" sei. "Das kann es ja wohl nicht sein, dass man sich an spezialisierte Einklagsunternehmen wenden muss, die dann auch noch die Hälfte der Entschädigung einkassieren, wenn man zu seinem Recht kommen will", so Schmidt. "Das Gesetz definiert nicht klar, was genau mit 'Information', 'Auskunft', 'Unterstützungsleistung' oder 'Hilfeleistung' gemeint ist. Auch die Bedingungen der ersatzweisen Beförderung sind unklar. Hier muss nachgebessert werden", so Schmidt.

(red / EVP)