Österreich

EuGH-Urteil zu Entschädigung bei Streik: Apf hilft kostenlos und provisionsfrei

Symbolbild Flugverkehr - Foto: Huber / Austrian Wings Media Crew

Neues EuGH-Urteil stärkt Passagierrechte.

Passagiere haben grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn ihr Flug gestrichen wird. Ablehnen darf ein Flugunternehmen die Zahlung nur in wenigen Ausnahmefällen wie zum Beispiel, wenn Passagiere mindestens zwei Wochen vor Abflug über die Streichung informiert werden oder ein „außergewöhnlicher Umstand“ nachgewiesen werden kann, der sich "auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären".

Im nun veröffentlichten Urteil stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest: Eine Flugstreichung aufgrund eines Streiks des Kabinenpersonals eines Konzerns, zu dem auch das betroffene Luftfahrtunternehmen gehört, ist kein außergewöhnlicher Umstand. Kurz: Die Ausgleichszahlung muss laut EuGH geleistet werden (Rechtssache C-613/20).

„Die Ausgleichszahlung beträgt je nach Distanz zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier. Lehnt eine Airline die Forderung von Passagieren ab, dann kann bei der apf ein Schlichtungsantrag eingereicht werden.“, informiert Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).

Im ersten Schritt müssen Passagiere Ihre Forderung schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. Die apf hat hierfür Musterbriefe bereitgestellt, welche unter www.passagier.at abrufbar sind. Antwortet das Unternehmen ab Einbringung binnen sechs Wochen nicht adäquat oder gar nicht, kann bei der apf online via www.passagier.at ein Schlichtungsantrag eingebracht werden.

Der Service der apf ist – unabhängig vom Verfahrensausgang – für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei. 

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) setzt sich für Reisende im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr ein. Im Rahmen außergerichtlicher Schlichtungsverfahren verhilft die apf Passagieren kostenlos und provisionsfrei zu ihrem Recht. Die Servicestelle des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) ist als Abteilung bei der Schienen-Control GmbH angesiedelt. Die wichtigsten Fälle, in denen die apf in allen vier Verkehrsbereichen vermitteln kann, sind:

  • Entschädigungen und Erstattungen für Verspätungen
  • Entschädigungen und Erstattungen für Ausfälle bzw. Annullierungen von Fahrten oder Flügen
  • Entschädigungen bei Überbuchung bzw. Nichtbeförderung
  • Fehlende Hilfeleistungen (Verpflegung, Unterkunft, Transport)
  • Mangelhafte oder fehlende Informationen über Fahr- und Fluggastrechte sowie
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen, z. B. bei fehlender Hilfeleistung. 

Im Bahnverkehr vermittelt die apf zusätzlich auch etwa bei Problemen im Zusammenhang mit Buchungen, Strafzahlungen (z. B. für fehlende Tickets), Erstattungen von (z. B. nicht genutzten) Fahrkarten sowie beschädigtem oder verlorenem Gepäck. 

Darüber hinaus hilft die apf im Flugverkehr auch bei Problemen hinsichtlich der Erstattung bei Herabstufung (Downgrade) in eine niedrigere Klasse als ursprünglich gebucht (z. B. von Business Class in die Economy Class). 

(red / apf via APA-OTS)