Punktlandung

Sieg der Pressefreiheit: Verfahren gegen Journalist Franz Miklautz eingestellt

Symbolbild

Für große Verwunderung und Empörung hatte der "Anschlag auf die Pressefreiheit" der Staatsanwaltschaft Klagenfurt gesorgt. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine Hausdurchsuchung bei einem der bekanntesten Kärntner Investigativjournalisten durchgeführt und dessen Arbeitsgeräte beschlagnahmt. Nachdem sich die Justizministerin persönlich eingeschaltet hatte, ging es ganz schnell: Die Ermittlungen wurden eingestellt, Franz Miklautz erhält sein Eigentum umgehend zurück. Ein schaler Beigeschmack, dass Österreich sich - nicht zum ersten Mal - wie eine Bananenrepublik gebärdet hat, bleibt dennoch bei manchen Beobachtern.

Austrian Wings Leser kennen die Vorgeschichte, denn Österreichs Luftfahrtmagazin hatte sich mit Franz Miklautz - ebenso wie zahlreiche Journalistenverbände, Medienvertreter und Politiker verschiedener Lager - solidarisiert. Der bekannte Aufdeckerjournalist hatte über Missstände im Klagenfurter Rathaus berichtet. Seine Berichte gefielen den Betroffenen verständlicherweise nicht. Doch medienrechtlich konnte man dem korrekten Reporter nichts anhaben. Also schickte man kurzerhand eine "Sachverhaltsdarstellung" an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt und die - als hätte sie vom Redaktionsgeheimnis noch nie etwas gehört - reagierte prompt, erklärte Franz Miklautz kurzerhand zum "Beschuldigten", der verdächtigt werde, einen Informanten angestiftet zu haben, das Amtsgeheimnis zu brechen, und führte eine Hausdurchsuchung durch.

Der Fall sorgte österreichweit für Schlagzeilen, selbst Justizministerin Zadic (Grüne) schaltete sich ein und forderte einen "dringenden Bericht" zu der Causa an. Danach ging alles ganz schnell.

Kein "rechtfertigender Verdacht"
Am Donnerstagnachmittag teilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz (die den Fall in Klagenfurt prüfte) mit, dass sie am Mittwoch über Medienberichte von der Sicherstellung von Datenträgern des Journalisten Franz Miklautz Kenntnis erlangt und umgehend eine Evaluierung des Vorganges eingeleitet habe. Vom Leiter der Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft, Erich Leitner wurde mitgeteilt, die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sei um "Berichterstattung unter Aktenvorlage" ersucht worden.

Nach Prüfung des Berichts und der Akten erteilte die Oberstaatsanwaltschaft Graz am Donnerstag nach Rücksprache mit dem Justizministerium die Weisung, das Verfahren, das aufgrund von Anzeigen von Verantwortlichen der Stadt Klagenfurt gegen Franz Miklautz eingeleitet wurde, einzustellen und die sichergestellten Datenträger umgehend auszufolgen.

Seitens der Oberstaatsanwaltschaft Graz hieß es, dass "ein die Ermittlungen rechtfertigender Verdacht nicht anzunehmen" gewesen sei: "Die bloße Veröffentlichung eines von Dritten geoffenbarten Amtsgeheimnisses unterliegt nicht dem Strafgesetz."

Man habe die Kollegen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt in Bezug auf den Schutz von Berufs- und Redaktionsgeheimnissen „sensibilisiert“ - wohl Juristendeutsch dafür, dass dem oder den Verantwortlichen in Klagenfurt ordentlich der Kopf gewaschen wurde, wie man so schön sagt.

Hat Staatsanwaltschaft Klagenfurt selbst das Gesetz gebrochen?
Für den juristischen Laien bleiben angesichts dieser Posse, die eher einer Bananenrepublik als einer gefestigten rechtsstaatlichen Demokratie würdig erscheint, aber einige wesentliche Fragen offen: Wenn, wie nun offenbar festgestellt wurde, die Hausdurchsuchung samt Beschlagnahmung der elektronischen Geräte von Franz Miklautz gar nicht zulässig war, hat dann die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sich womöglich selbst strafbar gemacht mit dieser Aktion? Und falls ja, welche (strafrechtlichen) Konsequenzen hat das für den oder die Verantwortlichen dort? Man darf gespannt sein, ob die Öffentlichkeit auf diese Fragen noch eine Antwort erhält ...

Text: HP

Hinweis: „Punktlandungen” sind Kommentare einzelner Autoren, die nicht zwingend die Meinung der Austrian Wings-Redaktion wiedergeben.