Etwa ein Jahr nachdem Klima-Kriminelle rechtswidrig mit dem Vorsatz den Flugverkehr zum Erliegen zu bringen auf das Gelände des Flughafen Köln/Bonn eingedrungen waren, wurden zwei dieser Verbrecher vom Amtsgericht Köln wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verurteilt. Das Gericht ließ allerdings Milde walten und setzte die Strafen gegen die beiden Klima-Kriminellen (45 und 27 Jahre) zur Bewährung aus: elf und neun Monate bedingte Haft. Zusätzlich müssen die beiden verurteilten Straftäter je 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen und 300 Stunden ehrenamtliche Arbeit leisten.
Durch ihre kriminelle Aktion waren 13.000 Passagiere betroffen, die ihre Flüge nicht wie geplant antreten konnten, darunter Familien mit Kindern, die in den Schulferien ihren wohlverdienten Jahresurlaub antreten wollten.
(red)