Die Arbeitsbedingungen für das Personal werden immer wieder mit Begriffen wie "katastrophal" oder "modernes Sklaventum" umschrieben, die Airline wurde bereits regelmäßig wegen diverser Verstöße von Gerichten verurteilt und auch Passagiere beschweren sich regelmäßig über Probleme beim Kundenservice. Nachdem es wieder einmal Probleme mit dem fragwürdigen irischen Billigflieger gab, ließ eine betroffene Reisende das Flugzeug vom Gericht pfänden. Aber sehen wir uns den Fall chronologisch an.
Im Sommer 2024 musste eine Reisende samt zwei Belgleitpersonen einen Alternativflug von Linz nach Mallorca buchen, weil die Ryanair-Maschine 13 Stunden Verspätung hatte. Insgesamt entstanden somit zusätzliche Kosten von EUR 890, welche Ryanair gemäß EU-Fluggastverordnung refundieren müsste. Doch die irische Fluglinie tat dies trotz mehrmaliger Aufforderung nicht.
Deshalb erwirkte der Anwalt der Betroffenen einen Exekutionstitel gegen den umstrittenen irischen Billigflieger. Piloten und Flugbegleiter einer Ryanair-Maschine staunten nicht schlecht, als ein Exekutor den offenen Betrag nach der Landung eintreiben wollte. Doch die Besatzung konnte (oder wollte) nicht bezahlen. Als Konsequenz daraus brachte der Exekutor den berüchtigten "Kuckuck" auf der Boeing 737 der Ryanair an.
Sollte Ryanair den offenen Beitrag nicht umgehend bezahlen, könnten die Betroffenen das Flugzeug versteigern lassen.
Zuerst hatten die Oberösterreichischen Nachrichten über den Fall berichtet.
(red MK, CvD)