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[U] Berlin - kein Nachtflugverbot

Es ist die letzte Grundsatzentscheidung zum Bau des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt: Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss für den BER letztinstanzlich bestätigt. Im ergänzenden Planfeststellungsbeschluss vom Oktober 2009 hatte das brandenburgische Infrastrukturministerium die Anzahl der Flüge in den Randzeiten von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr geregelt.

Berlins Regierender Bürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender der Berliner Flughäfen, Klaus Wowereit, sagte zu dem Urteil: „Das Bundesverwaltungsgericht hat die Berliner Flughafenplanung voll bestätigt. Das Urteil schafft jetzt insbesondere Rechtssicherheit, und das ist ein halbes Jahr vor Eröffnung des Flughafens BER besonders wichtig. Damit sind die Grundlagen gelegt, dass der Willy-Brandt-Flughafen zu einem der großen Drei der Bundesrepublik Deutschland werden kann. Auf dieser Basis können wir auch unser Ziel erreichen, verstärkt Interkontinentalverbindungen ab Berlin anbieten zu können. Mit der Entscheidung ist deshalb eine der wichtigsten Voraussetzungen geschaffen, dass sich in der Metropolregion Berlin-Brandenburg auch international konkurrenzfähige Zukunftsindustrie und Technologie ansiedeln kann. Nachdem nunmehr die Rahmenbedingungen für den Betrieb des Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt feststehen, lade ich alle Fluggesellschaften ein, von den hervorragenden Möglichkeiten des neuen, modernen Flughafens Gebrauch zu machen und von hier aus Verbindungen in die ganze Welt und aus der ganzen Welt nach Berlin und Brandenburg zu schaffen.“

Der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, Matthias Platzeck, sagte zu dem Urteil: „Dies ist ein guter Tag für Wirtschaft und Beschäftigung in unserer Region. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Planergänzungsbeschluss bestätigt. Gleichzeitig wurden die Regelungen im Bereich des passiven Schallschutzes weiter verbessert. Damit ist die Arbeit der Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg zu einem positiven Abschluss geführt worden. Dem Flughafen Berlin Brandenburg sind alle Möglichkeiten für eine positive Entwicklung eröffnet worden. Dabei bin ich sehr optimistisch, dass der Flughafen seine Potentiale nutzen und zukünftig zu den drei wichtigen Standorten in Deutschland zählen wird. Er kann helfen unsere Region noch stärker in die internationale Arbeitsteilung einzubinden und regionales Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum zusätzlich verstärken. Dabei ist mir sehr bewusst, dass der Flughafen für die direkten Anwohner auch Erschwernisse bedeutet. Diese müssen so gering wie möglich gehalten werden. Die Planfeststellungsbehörde hat im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht im September noch Ergänzungen vorgenommen, die besonders den direkten Anwohnern zugutekommen. Auch das wird im heute verkündeten Urteil deutlich. Die Flughafengesellschaft wird das Urteil unbürokratisch und schnell umsetzen.“

Rainer Bomba, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium: „Der neue Flughafen Berlin Brandenburg ist eines der wichtigsten Zukunftsprojekte der Hauptstadtregion. Das letztinstanzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts macht den Weg frei, Berlin, Brandenburg und Deutschland noch besser mit der Welt zu vernetzen als bisher. Gerade für die lange geteilte deutsche Hauptstadt Berlin bedeutet die Bündelung des bislang zersplitterten Luftverkehrs an einem Standort einen gewaltigen Schritt nach vorn: Neue Arbeitsplätze und weitere Firmenansiedlungen werden ab Juni 2012 Realität.“

Flughafenchef Prof. Dr. Rainer Schwarz: „Die Weichen für den Flughafen Berlin Brandenburg sind nun gestellt. Flughafengesellschaft, Fluglinien und Anwohner des Flughafens haben Planungssicherheit. Dank des heutigen Urteils können wir den Flughafen so eröffnen, wie wir ihn all die Jahre geplant und gebaut haben: als Airport, der durch mehr Langstrecken und weitere Europaverbindungen Berlin und Brandenburg wesentlich besser mit der Welt verbinden wird, als das die Altflughäfen Schönefeld und Tegel können. In erfreulicher Klarheit hat das Bundesverwaltungsgericht unsere Funktion als Hauptstadt-Airport gewürdigt. Der heutige Tag ist ein wichtiges Signal für die Airlinebranche. Vor allem unsere größten Airlines airberlin und Lufthansa haben sich im Vorfeld der Gerichtsentscheidung mit konkreten Ankündigungen zurückgehalten. Ich bin mir sicher, dass sich das nun ändern wird und wir in den nächsten Wochen Zusagen für weitere Strecken bekommen werden. Gleichzeitig gilt unser Augenmerk unseren Flughafennachbarn: Wir werden Sorge dafür tragen, dass sich die Anwohner des neuen Flughafens wie vom Gericht gefordert schnell und unbürokratisch Schutz vor Fluglärm einbauen lassen können.“

So sieht die Nachtflugregelung für den Flughafen im Detail aus:

- Nach der letztinstanzlichen Überprüfung der Nachtflugregelung durch das Bundesverwaltungsgericht gelten verbindlich folgende Regelungen für den Flugbetrieb am Flughafen Berlin Brandenburg:

- Reguläre Linienflüge in der Kernnachtzeit von 0 bis 5 Uhr sind ausgeschlossen – im Gegensatz zur derzeit für Schönefeld bestehenden 24-h-Genehmigung.

- Es wird durchschnittlich 77 Flugbewegungen in den Tagesrandzeiten von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr geben.

- Für die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr sind im Schnitt höchstens 31 Flugbewegungen erlaubt. Dadurch ist schon heute klar, dass das mittel- und langfristige Wachstum des Flughafens gedeckelt ist.

- Von 23.30 bis 24 Uhr und von 5 bis 5.30 Uhr dürfen grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden. Diese Zeiten stehen ausschließlich für Verspätungen bzw. Verfrühungen zur Verfügung.

Hintergrund

Die Berlin-Brandenburger Luftverkehrspolitik verfolgt seit dem Konsensbeschluss von 1996 einen klaren Kurs: Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie Ausbau des Flughafens Schönefeld zum einzigen Flughafen Berlin Brandenburg Willy Brandt. Aus wirtschaftlichen, aber auch aus Lärmgesichtspunkten ist die Schließung der innerstädtischen Flughäfen Tegel und Tempelhof und die Bündelung des Luftverkehrs auf dem BER ein Meilenstein:

Im Jahr 2004 waren bei einem Fluggastaufkommen von 15 Millionen Passagieren tagsüber 225.800 Menschen in unserer Region von einem Dauerschallpegel von 55 dB(A) betroffen. Im Jahr 2023 werden es bei doppelt so vielen Passagieren lediglich 59.600 sein (Quelle: Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung, 2006). Die Anwohner am Flughafen werden durch ein umfangreiches Schallschutzprogramm weitreichend geschützt.

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(red / red NE / BER)