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Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte von Flugpassagieren

Flugreisende haben bei Verspätungen von mehr als 180 Minuten ein Recht auf Ausgleichszahlungen durch die Fluggesellschaft. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg jetzt in einer wegweisenden Entscheidung bestätigt. Voraussetzung für die Ausgleichszahlung ist, dass keine außergewöhnlichen Umstände wie beispielsweise ein Streik der Fluglotsen oder des Kabinenpersonals vorliegen.

Andreas Sernetz, Gründer und Geschäftsführer der Verbraucherschutz-Plattform Fairplane: "Mit seiner Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof die Rechte der Passagiere massiv gestärkt. Das Urteil bestätigt, dass Fluggästen ab einer Ankunftsverspätung von mehr als 180 Minuten eine Ausgleichszahlung zusteht. Die Entscheidung beschleunigt nun die Abarbeitung angestauter Fälle aus den vergangenen Jahren und bietet Rechtssicherheit für die Zukunft."

Gemäß der Europäischen Verordnung Nr. 261/2004 steht Passagieren seit dem Jahr 2004 im Falle einer Annullierung, einer Verspätung von über drei Stunden sowie einer Überbuchung eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu. Fluggesellschaften hatten jedoch gegen die Pflicht zu Ausgleichszahlungen bei Verspätungen geklagt – diese Forderung hat der EuGH nun zurückgewiesen.

Fairplane.net als Verbraucherschutz-Plattform unterstützt Flugpassagiere nach eigener Aussage dabei, ihre Ausgleichsansprüche gegenüber Fluglinien einzufordern und durchzusetzen. Für Kunden entstehe keinerlei Kostenrisiko - das Unternehmen übernehme alle Anwalts- und eventuelle Gerichtskosten, heißt es. Fairplane verlangt nach eigenen Angaben keine Bearbeitungsgebühren, sondern ein rein erfolgsbasiertes Honorar von maximal 27 Prozent der tatsächlich geleisteten Ausgleichszahlung. Die Erfolgsquote der von Fairplane vertretenen Fälle liege bei rund 75 Prozent. Das Unternehmen mit Sitz in Wien wurde 2011 von Andreas Sernetz und Michael Flandorfer gegründet.

(red / Fairplane)