Österreich

Flugzeuge im Anflug auf Wien-Schwechat mit Laser anvisiert

Nach der Austrian Wings Redaktion vorliegenden Informationen sollen am Abend des 3. Juni mehrere Flugzeuge, die sich im Anflug auf die Piste 29 des Flughafens Schwechat befanden, vom Boden aus mittels eines Laserpointers anvisiert worden sein.

Alle betroffenen Maschinen, dem Vernehmen nach befanden sich auch Flugzeuge der AUA darunter, konnten sicher landen.

Austrian Airlines gab gegenüber unserer Redaktion an, dass man von einem solchen Vorfall "keine Kenntnis" habe. Austro Control-Sprecher Markus Pohanka bestätigte jedenfalls gegenüber Austrian Wings telefonisch, dass am Montag gegen 21 Uhr "die Meldung eines Piloten über eine solche Wahrnehmung" entgegengenommen wurde. Austro Control hat daraufhin sofort mit dem Flughafen Wien Kontakt aufgenommen und ersucht, Maßnahmen zur Lokalisation der Laserlichtquelle zu ergreifen. Eine entsprechende Suche blieb jedoch erfolglos - "Es dürfte sich um eine einmalige Wahrnehmung gehandelt haben", so Pohanka.

Erst vor wenigen Tagen waren im Berliner Stadtteil Tegel zwei Jugendliche ausgeforscht und festgenommen worden, die Piloten landender Flugzeuge mit einem Laser geblendet hatten.

Laserpointer-Blendung eines Flugzeugpiloten - Foto: Screenshot, FAA/US-Air Force, Quelle: http://youtu.be/RtKSdy2KAW4
Laserpointer-Blendung eines Flugzeugpiloten, Symbolbild - Foto: Screenshot, FAA/US-Air Force

Bei der Austro Control weist man darauf hin, dass die Blendung von Piloten durch Laserpointer kein Kavaliersdelikt ist. Obwohl hinter vielen derartigen Vorfällen jugendlicher Übermut steht und die Täter sich der Gefahr, die sie dadurch heraufbeschwören, nicht bewusst sein dürften, sieht das Gesetz in einem solchen Verhalten fahrlässige Gemeingefährdung beziehungsweise die vorsätzliche Gefährdung der Luftfahrtsicherheit. "Polizei und Flughafen arbeiten in diesen Fällen eng zusammen", betont Pohanka. Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sind möglich.

Wenn Laserpointer zweckentfremdet werden, um damit Personen zu blenden oder anderweitige Sicherheitsrisiken hervorzurufen, sollten Zeugen umgehend die Polizei verständigen.

(red CvD, Aig / Titelbild: Laserpointer-Blendung eines Piloten, Symbolbild - Screenshot aus Privatvideo)